Die SPD unterstützt die Initiative der Landesregierung, ein Niedersächsisches Wohnraumschutzgesetz (NWoSchG) auf den Weg zu bringen. Insbesondere die aus dem Regierungsentwurf hervorgehende Zuständigkeit der Gemeinden, Anordnungen hinsichtlich verwahrloster und überbelegter Wohnungen im Interesse der Mieter*innen zu treffen, würde die Position der Gemeinden immens stärken, um unzumutbare Wohnverhältnisse zu bekämpfen.
Die SPD fordert, dass im Gesetzgebungsverfahren darauf hingewirkt wird, dass diese gestärkte Position der Gemeinden nicht geschwächt wird. Insbesondere eine alternativ diskutierte Aufgabenzuweisung an die unteren Bauaufsichtsbehörden würde die Position der Gemeinden schwächen, was es zu vermeiden gilt.
Ferner ist in einem weiteren Gesetzgebungsverfahrens darauf hinzuwirken, dass den Gemeinden ein effektives Mittel an die Hand gegeben wird, um gegen leerstehende, verwahrloste Gebäude vorgehen zu können.
Viele Gemeinden in Niedersachsen sind von Problemimmobilien betroffen, unter denen vor allem Werkvertragsbeschäftigte aus der Fleischindustrie, aber auch Beschäftigte der Landwirtschaft, leiden. Mit Problemimmobilien sind Gebäude gemeint, die in stark verwahrlostem Zustand vermietet und teilweise überbelegt werden. Eine menschenwürdige Unterbringung ist in ihnen nicht möglich.
Nach Maßgabe einer skrupellosen Bewirtschaftungsstrategie versuchen vereinzelt Eigentümer*innen mit solchen Problemimmobilien Profit zu erzielen. Ohne einen aussagekräftigen Arbeitsvertrag sind Werkvertragsbeschäftigte auf dem angespannten Wohnungsmarkt häufig erfolglos, sodass ein Leben in einer Problemimmobilie meist alternativlos beleibt.
Dabei ist es unser Ziel, dass alle Menschen in Niedersachsen unter würdevollen Wohnverhältnissen leben können. Daher befürworten wir die Initiative der Landesregierung, ein Wohnraumgesetz auf den Weg zu bringen, wodurch ein wichtiger Punkt aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt wird, um Mindeststandards für menschenwürdiges Wohnen gesetzlich zu definieren.
Dabei ist es uns wichtig, dass den Gemeinden die Möglichkeit eingeräumt wird, den Mieter*innen in ihrer Kommune effektiv zur Seite zu stehen, um sich gegen Vermieter*innen von Problemimmobilien zur Wehr zu setzen. Bestehende gesetzliche Vorgaben, wie solche aus der Niedersächsischen Bauordnung, reichen für dieses Ziel häufig nicht aus. Die Immobilien befinden sich regelmäßig noch nicht in einem dem Gefahrenabwehrrecht zugänglichen Zustand, sodass ein Einschreiten der unteren Bauaufsichtsbehörde nicht gerechtfertigt wäre. Allerdings werden durch diesen Umstand noch lange keine menschenwürdigen Wohnverhältnisse begründet.
Entgegen der Auffassung des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebunds (NSGB) (Ausschuss für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz, Protokoll 18/60, S. 9) sollen unserer Meinung nach die in Frage stehenden Aufgaben im Rahmen des NWoSchG nicht in den Zuständigkeitsbereich der unteren Bauaufsichtsbehörden fallen. Es ist gerade den hiesigen Gemeinden ein Anliegen, effizient gegen die ihnen gut bekannten Problemimmobilien vorzugehen, ohne sich über Umwege mit dem Landkreis diesbezüglich auseinandersetzen zu müssen. Nicht nur die örtliche Nähe spricht für die Zuständigkeit der Gemeinden, sondern vor allem der Umstand, dass die Behebung von Wohnungsmissständen auch in den Bereich der Daseinsvorsorge fällt, die eine originäre Aufgabe der Gemeinden darstellt.
Die SPD unterstützt die Initiative der Landesregierung, ein Niedersächsisches Wohnraumschutzgesetz (NWoSchG) auf den Weg zu bringen. Insbesondere die aus dem Regierungsentwurf hervorgehende Zuständigkeit der Gemeinden, Anordnungen hinsichtlich verwahrloster und überbelegter Wohnungen im Interesse der Mieter*innen zu treffen, würde die Position der Gemeinden immens stärken, um unzumutbare Wohnverhältnisse zu bekämpfen.
Die SPD fordert, dass im Gesetzgebungsverfahren darauf hingewirkt wird, dass diese gestärkte Position der Gemeinden nicht geschwächt wird. Insbesondere eine alternativ diskutierte Aufgabenzuweisung an die unteren Bauaufsichtsbehörden würde die Position der Gemeinden schwächen, was es zu vermeiden gilt.
Ferner ist in einem weiteren Gesetzgebungsverfahrens darauf hinzuwirken, dass den Gemeinden ein effektives Mittel an die Hand gegeben wird, um gegen leerstehende, verwahrloste Gebäude vorgehen zu können.