89/I/2021 Strategie und Verlässlichkeit zur Finanzierung von Investitionen in Ganztagsschulen

Status:
Annahme

Um den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter umsetzbar zu machen, wird der Bund aufgefordert eine längerfristige Strategie und mehrjährige Programmlaufzeiten mit Planungssicherheit herzustellen.

 

Begründung:

Die Kommunen benötigen eine  längerfristige Planungssicherheit, um die Prozesse und Umbau- / Ausbauplanungen zeitgerecht mit Vorlauf angehen zu können. Dazu wird den Kommunen eine Strategie von Land und Bund eröffnet.

Im aktuellen Koalitionsvertrag ist vereinbart, dass bis 2025 ein bundesweiter Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter eingeführt werden soll. Um dies vorzubereiten, unterstützt der Bund die Länder mit zwei Milliarden Euro für Investitionen in den quantitativen und qualitativen Ausbau von Ganztagsangeboten. Ziel ist es, den Ausbau verlässlicher und bedarfsgerechter Bildungs- und Betreuungsangebote für Grundschulkinder zu fördern. Der Rechtsanspruch muss gesetzlich verankert und das notwendige Investitionsprogramm aufgesetzt werden. Damit dieses gesellschafts- und bildungspolitisch wichtige Vorhaben gelingt, müssen Bund, Länder und Kommunen an einem Strang ziehen. (siehe https://www.bmbf.de/de/gute-bildung—den-ganzen-tag-83.html)

 

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme
Beschluss: Annahme
Text des Beschlusses:

Um den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter umsetzbar zu machen, wird der Bund aufgefordert eine längerfristige Strategie und mehrjährige Programmlaufzeiten mit Planungssicherheit herzustellen.

 

Beschluss-PDF: