17/I/2021 Änderung der GEMA-Bestimmungen bei öffentlichen Veranstaltungen

Status:
Überweisung

Wir fordern die übergeordneten Parteigremien auf, eine Verfahrensänderung und -vereinfachung mit der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) anzustreben. Diese sollen sowohl für Vereine, Parteien, Kleinunternehmen und private Veranstalter praktikabel und transparent gestaltet werden.

 

Begründung:

Durch die jüngsten exorbitanten Tariferhöhungen der Gesellschaft kommen Vereine, Parteien, Kleinunternehmen, private Veranstalter in schwierige Situationen, weil die Berechnungsgrundlagen bei der Planung der Veranstaltung noch nicht bekannt sind.

Die Höhe der Rechnungen sind u. a. abhängig:

  • Vom Ort der Veranstaltung (innen oder
  • Größe des Veranstaltungsortes oder Raumes
  • Anzahl der Personen im Publikum
  • Höhe eines ev. Eintrittsgeldes
  • Verzehrmöglichkeiten
  • Länge der Veranstaltung
  • Anzahl und Länge der Pausen
  • Anzahl und Alter der Musikstücke (Grenze 70 Jahre)
  • Größe und Wirkung der Beschallung

Vergleiche untereinander sind nicht möglich. Die Schlussabrechnung der Gesellschaft erfolgt in der Regel sehr spät.

Durch die sich sehr stark entwickelten Kosten und überzogene bürokratische Belastung des Veranstalters wird die kulturelle Vielfalt in unseren Städten, Gemeinden und Vereinen stark beeinträchtigt.

 

Empfehlung der Antragskommission:
Überweisen an: Material an die SPD-Landtagsfraktion
Beschluss: Überweisung
Text des Beschlusses:

Wir fordern die übergeordneten Parteigremien auf, eine Verfahrensänderung und -vereinfachung mit der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) anzustreben. Diese sollen sowohl für Vereine, Parteien, Kleinunternehmen und private Veranstalter praktikabel und transparent gestaltet werden.

 

Beschluss-PDF:
Überweisungs-PDF: