10/I/2021 Amtszeitbegrenzung für Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten in Niedersachsen

Status:
Ablehnung

Der SPD-Landesparteitag fordert die SPD-Landtagsfraktion auf, eine Initiative zu starten, um den Art. 29 der Niedersächsischen Verfassung so abzuändern, dass die Amtszeit für Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten auf zehn Jahre begrenzt wird.

 

Begründung:

Mit einer Begrenzung der Amtszeit von niedersächsischen Ministerpräsidenten würde das Land ein starkes Zeichen zur Förderung der Demokratie setzen. Die Politikverdrossenheit ist in unserem Land in aller Munde. Durch das geminderte Interesse an politischer Teilhabe werden die radikalen Ränder der Politiklandschaft gestärkt. Das dürfen wir nicht zulassen! Grund für diese Verdrossenheit sind eben auch Politiker*innen, die statt den Fortschritt des Landes voranzubringen, nur an der Ausweitung und Beibehaltung ihrer persönlichen politischen Macht interessiert sind.  Mit einer Begrenzung der Amtszeit, wäre der/die Ministerpräsident*in in seiner Amtsausübung deutlich freier. Er oder sie würden sich nicht alleine von Meinungsumfragen oder der größten „Wähler*innen-Lobby“ abhängig machen.  Die aktuellen politischen Mehrheitsverhältnisse des Landtages bieten die perfekten Rahmenbedingungen für eine Verfassungsänderung. Es wäre ein starkes Signal gegenüber den Oppositionsparteien, sich selbst durch Zeit eine Machtbegrenzung aufzuerlegen.

 

Empfehlung der Antragskommission:
Ablehnung
Beschluss: Ablehnung
Text des Beschlusses:

Der SPD-Landesparteitag fordert die SPD-Landtagsfraktion auf, eine Initiative zu starten, um den Art. 29 der Niedersächsischen Verfassung so abzuändern, dass die Amtszeit für Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten auf zehn Jahre begrenzt wird.

 

Beschluss-PDF: