Der Landesparteitag beantragt, dass die SPD-Landtagsfraktion folgende Punkte umsetzt:
- Für die Beschäftigten an den Schulen zeitliche Ressourcen schaffen für: Teambesprechungen, Kooperationen inner- und außerschulisch, Beratungsgespräche, Elternarbeit und Elternbildung.
- Ausreichende Ausstattung der inklusiven Schulen mit multiprofessionellen Teams, das heißt: Lehrkräfte der allgemeinbildenden Schulen, Förderschullehrkräfte, Schulsozialpädagog*innen/arbeiter*innen, Physiotherapeut*innen, Päd. Mitarbeiter*innen, Unterrichtsassistent*innen/Schulbegleiter*innen.
- Stellen für Regelschul- und Förderschullehrer*innen zur Unterstützung der Arbeit aller Lehrkräfte in den inklusiven Schulen.
- Eine systembezogene Zuweisung von pädagogischen Mitarbeiter*innen an den Schulen des Primarbereichs und des Sekundarbereichs I zusätzlich zur individuellen Zuweisung.
- Erhöhung der Studienplätze für Grund-, Haupt- und Realschullehrkräfte sowie Förderschullehrkräfte sowie Ausweitung der Studienorte.
- Die Zuweisung von Förderschullehrkräften soll in allen Schulformen systembezogen und verlässlich im Sinne einer Grundversorgung erfolgen. Bei erhöhtem Bedarf einer inklusiven Schule muss die Grundversorgung durch zusätzlich Zuweisungen ergänzt werden.
- Weiterentwicklung des Konzeptes der „Mobilen Dienste“, um flächendeckend ein bedarfsgerechtes Angebot mit Beratungsdienst vorzuhalten.
- Weiterentwicklung und Ausbau der Sprachlernklassen und SPRINT-Klassen nach Bedarf sowie Gewährleistung der Nach-Förderung inklusive des Sekundarbereich II und Unterstützung im Übergang in die Ausbildung.
- Qualifizierungund Weiterbildung aller Lehrkräfte unter dem Aspekt der Bedeutung und Umsetzung der Inklusion – eine Aufgabe aller Schulen.
- Unterstützungs- und Beratungssystem der Landesschulbehörde und des Kultusministeriums für die Schulen transparenter, konkreter und praxistauglicher gestalten.
- Fort- und Weiterbildung insbesondere auch für Seiteneinsteiger konzeptionell systematisieren und kontinuierlich ermöglichen.
- Darüber hinaus sind spezielle Unterstützungsmaßnahmen für die Schulen des SEK I Bereichs anzubieten, insbesondere hinsichtlich Beratung bei der Einrichtung von inklusiven Klassen sowie der Inanspruchnahme der vielfältigen Fördermaßnahmen.
Empfehlung der Antragskommission:
Annahme in der Version der Antragskommission
Version der Antragskommission:
Der Landesparteitag fordert die SPD-Landtagsfraktion auf, die Umsetzung folgender Punkte weiter voranzutreiben:
- Für die Beschäftigten an den Schulen weitere zeitliche Ressourcen schaffen für: Teambesprechungen, Kooperationen inner- und außerschulisch, Beratungsgespräche, Elternarbeit und Elternbildung.
- Die Fortsetzung des Weges der Entfristungen und grundsätzliche Verbesserungen der Arbeitsbedingungen von Multiprofessionellen Teams wie mit dem Erlass „Beschäftigung von pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an öffentlichen Schulen“ weiter verfolgen,
- Stellen für Regelschul- und Förderschullehrer*innen zur Unterstützung der Arbeit aller Lehrkräfte in den inklusiven Schulen.
- Eine systembezogene Zuweisung von pädagogischen Mitarbeiter*innen an den Schulen des Primarbereichs und des Sekundarbereichs I in der Regel nicht zusätzlich zur individuellen Zuweisung.
- Erhöhung der Studienplätze für Grund-, Haupt- und Realschullehrkräfte sowie Förderschullehrkräfte sowie Ausweitung der Studienorte.
- Die Zuweisung von Förderschullehrkräften soll in allen Schulformen systembezogen und verlässlich im Sinne einer Grundversorgung erfolgen. Bei erhöhtem Bedarf einer inklusiven Schule muss die Grundversorgung durch zusätzlich Zuweisungen ergänzt werden.
- Weiterentwicklung des Konzeptes der „Mobilen Dienste“, um flächendeckend ein bedarfsgerechtes Angebot mit Beratungsdienst vorzuhalten wie in einer aktuellen Entschließung der Landtagsfraktion vorgeschlagen.
- Weiterentwicklung und Ausbau der inklusiven Beschulung geflüchteter Schüler*innen sowie der Sprachlernklassen und SPRINT-Klassen nach Bedarf. Die Förderung inklusive des Sekundarbereich II und Unterstützung im Übergang in die Ausbildung muss ebenfalls gewährleistet sein.
- Qualifizierung und Weiterbildung aller Lehrkräfte unter dem Aspekt der Bedeutung und Umsetzung der Inklusion – eine Aufgabe aller Schulen.
- Unterstützungs- und Beratungssysteme der Regionalen Landesämter für Schule und Bildung und des Kultusministeriums für die Schulen weiter verbessern.
- Fort- und Weiterbildung insbesondere auch für Seiteneinsteiger*innen konzeptionell systematisieren und kontinuierlich ermöglichen.
- Darüber hinaus sind spezielle Unterstützungsmaßnahmen für die Schulen des SEK I Bereichs anzubieten, insbesondere hinsichtlich Beratung bei der Einrichtung von inklusiven Klassen sowie der Inanspruchnahme der vielfältigen Fördermaßnahmen.
- Im Bereich der Beschulung von Autist*innen ergeben sich vermehrt Schwierigkeiten beim Verständnis. Hier ist es wünschenswert, dass die Landesschulbehörde (NLSchB) Aufgabenalternativen zur Verfügung stellt, besonders in Bereichen mit emotionalem Kontext (zum Beispiel im Fach Deutsch: hier handelt es sich ab Jahrgang neun fast ausschließlich um emotionale Textanalysen). Unter besonderen Bedingungen kann vom Kern-Curriculum abgewichen werden, hierzu sollte die NLSchB zwingend mehr Materialien zur Verfügung stellen.
PDF:
Beschluss:
geändert angenommen
Text des Beschlusses:
Der Landesparteitag fordert die SPD-Landtagsfraktion auf, die Umsetzung folgender Punkte weiter voranzutreiben:
- Für die Beschäftigten an den Schulen weitere zeitliche Ressourcen schaffen für: Teambesprechungen, Kooperationen inner- und außerschulisch, Beratungsgespräche, Elternarbeit und Elternbildung.
- Die Fortsetzung des Weges der Entfristungen und grundsätzliche Verbesserungen der Arbeitsbedingungen von Multiprofessionellen Teams wie mit dem Erlass „Beschäftigung von pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an öffentlichen Schulen“ weiter verfolgen,
- Stellen für Regelschul- und Förderschullehrer*innen zur Unterstützung der Arbeit aller Lehrkräfte in den inklusiven Schulen.
- Eine systembezogene Zuweisung von pädagogischen Mitarbeiter*innen an den Schulen des Primarbereichs und des Sekundarbereichs I in der Regel nicht zusätzlich zur individuellen Zuweisung.
- Erhöhung der Studienplätze für Grund-, Haupt- und Realschullehrkräfte sowie Förderschullehrkräfte sowie Ausweitung der Studienorte.
- Die Zuweisung von Förderschullehrkräften soll in allen Schulformen systembezogen und verlässlich im Sinne einer Grundversorgung erfolgen. Bei erhöhtem Bedarf einer inklusiven Schule muss die Grundversorgung durch zusätzlich Zuweisungen ergänzt werden.
- Weiterentwicklung des Konzeptes der „Mobilen Dienste“, um flächendeckend ein bedarfsgerechtes Angebot mit Beratungsdienst vorzuhalten wie in einer aktuellen Entschließung der Landtagsfraktion vorgeschlagen.
- Weiterentwicklung und Ausbau der inklusiven Beschulung geflüchteter Schüler*innen sowie der Sprachlernklassen und SPRINT-Klassen nach Bedarf. Die Förderung inklusive des Sekundarbereich II und Unterstützung im Übergang in die Ausbildung muss ebenfalls gewährleistet sein.
- Qualifizierung und Weiterbildung aller Lehrkräfte unter dem Aspekt der Bedeutung und Umsetzung der Inklusion – eine Aufgabe aller Schulen.
- Unterstützungs- und Beratungssysteme der Regionalen Landesämter für Schule und Bildung und des Kultusministeriums für die Schulen weiter verbessern.
- Fort- und Weiterbildung insbesondere auch für Seiteneinsteiger*innen konzeptionell systematisieren und kontinuierlich ermöglichen.
- Darüber hinaus sind spezielle Unterstützungsmaßnahmen für die Schulen des SEK I Bereichs anzubieten, insbesondere hinsichtlich Beratung bei der Einrichtung von inklusiven Klassen sowie der Inanspruchnahme der vielfältigen Fördermaßnahmen.
- Im Bereich der Beschulung von Autist*innen ergeben sich vermehrt Schwierigkeiten beim Verständnis. Hier ist es wünschenswert, dass die Landesschulbehörde (NLSchB) Aufgabenalternativen zur Verfügung stellt, besonders in Bereichen mit emotionalem Kontext (zum Beispiel im Fach Deutsch: hier handelt es sich ab Jahrgang neun fast ausschließlich um emotionale Textanalysen). Unter besonderen Bedingungen kann vom Kern-Curriculum abgewichen werden, hierzu sollte die NLSchB zwingend mehr Materialien zur Verfügung stellen.
Beschluss-PDF: