26/I/2021 Inklusion in Niedersachsens Schulen verstärken

Status:
geändert angenommen

Der Landesparteitag beantragt, dass die SPD-Landtagsfraktion folgende Punkte umsetzt:

  1. Für die Beschäftigten an den Schulen zeitliche Ressourcen schaffen für: Teambesprechungen, Kooperationen inner- und außerschulisch, Beratungsgespräche, Elternarbeit und Elternbildung.
  2. Ausreichende Ausstattung der inklusiven Schulen mit multiprofessionellen Teams, das heißt: Lehrkräfte der allgemeinbildenden Schulen, Förderschullehrkräfte, Schulsozialpädagog*innen/arbeiter*innen, Physiotherapeut*innen, Päd. Mitarbeiter*innen, Unterrichtsassistent*innen/Schulbegleiter*innen.
  3. Stellen für Regelschul- und Förderschullehrer*innen zur Unterstützung der Arbeit aller Lehrkräfte in den inklusiven Schulen.
  4. Eine systembezogene Zuweisung von pädagogischen Mitarbeiter*innen an den Schulen des Primarbereichs und des Sekundarbereichs I zusätzlich zur individuellen Zuweisung.
  5. Erhöhung der Studienplätze für Grund-, Haupt- und Realschullehrkräfte sowie Förderschullehrkräfte sowie Ausweitung der Studienorte.
  6. Die Zuweisung von Förderschullehrkräften soll in allen Schulformen systembezogen und verlässlich im Sinne einer Grundversorgung erfolgen. Bei erhöhtem Bedarf einer inklusiven Schule muss die Grundversorgung durch zusätzlich Zuweisungen ergänzt werden.
  7. Weiterentwicklung des Konzeptes der „Mobilen Dienste“, um flächendeckend ein bedarfsgerechtes Angebot mit Beratungsdienst vorzuhalten.
  8. Weiterentwicklung und Ausbau der Sprachlernklassen und SPRINT-Klassen nach Bedarf sowie Gewährleistung der Nach-Förderung inklusive des Sekundarbereich II und Unterstützung im Übergang in die Ausbildung.
  9. Qualifizierungund Weiterbildung aller Lehrkräfte unter dem Aspekt der Bedeutung und Umsetzung der Inklusion – eine Aufgabe aller Schulen.
  10. Unterstützungs- und Beratungssystem der Landesschulbehörde und des Kultusministeriums für die Schulen transparenter, konkreter und praxistauglicher gestalten.
  11. Fort- und Weiterbildung insbesondere auch für Seiteneinsteiger konzeptionell systematisieren und kontinuierlich ermöglichen.
  12. Darüber hinaus sind spezielle Unterstützungsmaßnahmen für die Schulen des SEK I Bereichs anzubieten, insbesondere hinsichtlich Beratung bei der Einrichtung von inklusiven Klassen sowie der Inanspruchnahme der vielfältigen Fördermaßnahmen.

 

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme in der Version der Antragskommission
Version der Antragskommission:

 

Der Landesparteitag fordert die SPD-Landtagsfraktion auf, die Umsetzung folgender Punkte weiter voranzutreiben:

  1. Für die Beschäftigten an den Schulen weitere zeitliche Ressourcen schaffen für: Teambesprechungen, Kooperationen inner- und außerschulisch, Beratungsgespräche, Elternarbeit und Elternbildung.
  2. Die Fortsetzung des Weges der Entfristungen und grundsätzliche Verbesserungen der Arbeitsbedingungen von Multiprofessionellen Teams wie mit dem Erlass „Beschäftigung von pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an öffentlichen Schulen“ weiter verfolgen,
  3. Stellen für Regelschul- und Förderschullehrer*innen zur Unterstützung der Arbeit aller Lehrkräfte in den inklusiven Schulen.
  4. Eine systembezogene Zuweisung von pädagogischen Mitarbeiter*innen an den Schulen des Primarbereichs und des Sekundarbereichs I in der Regel nicht zusätzlich zur individuellen Zuweisung.
  5. Erhöhung der Studienplätze für Grund-, Haupt- und Realschullehrkräfte sowie Förderschullehrkräfte sowie Ausweitung der Studienorte.
  6. Die Zuweisung von Förderschullehrkräften soll in allen Schulformen systembezogen und verlässlich im Sinne einer Grundversorgung erfolgen. Bei erhöhtem Bedarf einer inklusiven Schule muss die Grundversorgung durch zusätzlich Zuweisungen ergänzt werden.
  7. Weiterentwicklung des Konzeptes der „Mobilen Dienste“, um flächendeckend ein bedarfsgerechtes Angebot mit Beratungsdienst vorzuhalten wie in einer aktuellen Entschließung der Landtagsfraktion vorgeschlagen.
  8. Weiterentwicklung und Ausbau der inklusiven Beschulung geflüchteter Schüler*innen sowie der Sprachlernklassen und SPRINT-Klassen nach Bedarf. Die Förderung inklusive des Sekundarbereich II und Unterstützung im Übergang in die Ausbildung muss ebenfalls gewährleistet sein.
  9. Qualifizierung und Weiterbildung aller Lehrkräfte unter dem Aspekt der Bedeutung und Umsetzung der Inklusion – eine Aufgabe aller Schulen.
  10. Unterstützungs- und Beratungssysteme der Regionalen Landesämter für Schule und Bildung und des Kultusministeriums für die Schulen weiter verbessern.
  11. Fort- und Weiterbildung insbesondere auch für Seiteneinsteiger*innen konzeptionell systematisieren und kontinuierlich ermöglichen.
  12. Darüber hinaus sind spezielle Unterstützungsmaßnahmen für die Schulen des SEK I Bereichs anzubieten, insbesondere hinsichtlich Beratung bei der Einrichtung von inklusiven Klassen sowie der Inanspruchnahme der vielfältigen Fördermaßnahmen.
  13. Im Bereich der Beschulung von Autist*innen ergeben sich vermehrt Schwierigkeiten beim Verständnis. Hier ist es wünschenswert, dass die Landesschulbehörde (NLSchB) Aufgabenalternativen zur Verfügung stellt, besonders in Bereichen mit emotionalem Kontext (zum Beispiel im Fach Deutsch: hier handelt es sich ab Jahrgang neun fast ausschließlich um emotionale Textanalysen). Unter besonderen Bedingungen kann vom Kern-Curriculum abgewichen werden, hierzu sollte die NLSchB zwingend mehr Materialien zur Verfügung stellen.
Beschluss: geändert angenommen
Text des Beschlusses:

 

Der Landesparteitag fordert die SPD-Landtagsfraktion auf, die Umsetzung folgender Punkte weiter voranzutreiben:

  1. Für die Beschäftigten an den Schulen weitere zeitliche Ressourcen schaffen für: Teambesprechungen, Kooperationen inner- und außerschulisch, Beratungsgespräche, Elternarbeit und Elternbildung.
  2. Die Fortsetzung des Weges der Entfristungen und grundsätzliche Verbesserungen der Arbeitsbedingungen von Multiprofessionellen Teams wie mit dem Erlass „Beschäftigung von pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an öffentlichen Schulen“ weiter verfolgen,
  3. Stellen für Regelschul- und Förderschullehrer*innen zur Unterstützung der Arbeit aller Lehrkräfte in den inklusiven Schulen.
  4. Eine systembezogene Zuweisung von pädagogischen Mitarbeiter*innen an den Schulen des Primarbereichs und des Sekundarbereichs I in der Regel nicht zusätzlich zur individuellen Zuweisung.
  5. Erhöhung der Studienplätze für Grund-, Haupt- und Realschullehrkräfte sowie Förderschullehrkräfte sowie Ausweitung der Studienorte.
  6. Die Zuweisung von Förderschullehrkräften soll in allen Schulformen systembezogen und verlässlich im Sinne einer Grundversorgung erfolgen. Bei erhöhtem Bedarf einer inklusiven Schule muss die Grundversorgung durch zusätzlich Zuweisungen ergänzt werden.
  7. Weiterentwicklung des Konzeptes der „Mobilen Dienste“, um flächendeckend ein bedarfsgerechtes Angebot mit Beratungsdienst vorzuhalten wie in einer aktuellen Entschließung der Landtagsfraktion vorgeschlagen.
  8. Weiterentwicklung und Ausbau der inklusiven Beschulung geflüchteter Schüler*innen sowie der Sprachlernklassen und SPRINT-Klassen nach Bedarf. Die Förderung inklusive des Sekundarbereich II und Unterstützung im Übergang in die Ausbildung muss ebenfalls gewährleistet sein.
  9. Qualifizierung und Weiterbildung aller Lehrkräfte unter dem Aspekt der Bedeutung und Umsetzung der Inklusion – eine Aufgabe aller Schulen.
  10. Unterstützungs- und Beratungssysteme der Regionalen Landesämter für Schule und Bildung und des Kultusministeriums für die Schulen weiter verbessern.
  11. Fort- und Weiterbildung insbesondere auch für Seiteneinsteiger*innen konzeptionell systematisieren und kontinuierlich ermöglichen.
  12. Darüber hinaus sind spezielle Unterstützungsmaßnahmen für die Schulen des SEK I Bereichs anzubieten, insbesondere hinsichtlich Beratung bei der Einrichtung von inklusiven Klassen sowie der Inanspruchnahme der vielfältigen Fördermaßnahmen.
  13. Im Bereich der Beschulung von Autist*innen ergeben sich vermehrt Schwierigkeiten beim Verständnis. Hier ist es wünschenswert, dass die Landesschulbehörde (NLSchB) Aufgabenalternativen zur Verfügung stellt, besonders in Bereichen mit emotionalem Kontext (zum Beispiel im Fach Deutsch: hier handelt es sich ab Jahrgang neun fast ausschließlich um emotionale Textanalysen). Unter besonderen Bedingungen kann vom Kern-Curriculum abgewichen werden, hierzu sollte die NLSchB zwingend mehr Materialien zur Verfügung stellen.
Beschluss-PDF:
Überweisungs-PDF: