Der SPD-Landesparteitag fordert, die Satzung des SPD Landesverbandes Niedersachsen dahingehend zu ändern, dass zukünftig auch SPD-Arbeitsgemeinschaften, die sich auf Bezirksebene organisiert haben, ein Antragsrecht auf Landesparteitagen bekommen.
Dazu sollte in der aktuellen Satzung des SPD-Landesverbandes Niedersachsen der 5. Absatz unter Paragraph 4 (Landesparteitag) durch folgende Formulierung ersetzt werden:
(5) Antragsberechtigte zum Landesparteitag sind die Ortsvereine, die Unterbezirke, die Bezirke, der Landesvorstand, die auf Landesebene und Bezirksebene organisierten Arbeitsgemeinschaften und Foren.
Der SPD-Landesparteitag fordert, die Satzung des SPD Landesverbandes Niedersachsen dahingehend zu ändern, dass zukünftig auch SPD-Arbeitsgemeinschaften, die sich auf Bezirksebene organisiert haben, ein Antragsrecht auf Landesparteitagen bekommen.
Dazu sollte in der aktuellen Satzung des SPD-Landesverbandes Niedersachsen der 5. Absatz unter Paragraph 4 (Landesparteitag) durch folgende Formulierung ersetzt werden:
(5) Antragsberechtigte zum Landesparteitag sind die Ortsvereine, die Unterbezirke, die Bezirke, der Landesvorstand, die auf Landesebene und Bezirksebene organisierten Arbeitsgemeinschaften und Foren.