Die Entlohnung von Arbeitnehmern im Rahmen von Leiharbeit und/oder Werkverträgen muss vom ersten Tag der Tätigkeit an auf mindestens dem gleichen Niveau erfolgen, wie im Unternehmen selbst Beschäftigte mit gleicher/ähnlicher Tätigkeit erhalten.
Empfehlung der Antragskommission:
Erledigt durch Beschlussfassung SPD-Bundesparteitag 2019
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