Es möge der Landesparteitag der SPD Niedersachsen folgenden Beschluss fassen und diesen an den SPD-Landes- und Bundesvorstand, die Bundestagsfraktion, die niedersächsische Landesregierung und die SPD-Landtagsfraktion für die Vorbereitung einer entsprechenden Bundesratsinitiative weiterleiten:
„Aus Gerechtigkeitsgründen wird das Mietrecht durch eine entsprechende Änderung der Betriebskostenverordnung zumindest für die Vermietung von Wohnraum dahingehend geändert, dass die Grundsteuer nicht mehr auf die Mieter abgewälzt werden darf.“
In vielen Städten und Gemeinden sind die Wohnkosten in den letzten 20 Jahren explodiert, davon betroffenen Millionen Mitmenschen sind dabei in einem ihrer elementaren Grundbedürfnisse, dem Wohnen, tangiert.
Den Kosten der einen Seite stehen explodierende Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung auf Seiten der Berechtigten gegenüber.
Der vom BGB vorgesehene Regelfall, dass die Vermietenden die Betriebskosten selber tragen, ist aufgrund ihrer Marktmacht längst zum Ausnahmefall geworden.
Aus Sicht der SPD hat das Interesse der Mitmenschen an bezahlbarem Wohnraum Vorrang gegenüber den Renditeinteressen der Investoren.
Es möge der Landesparteitag der SPD Niedersachsen folgenden Beschluss fassen und diesen an den SPD-Landes- und Bundesvorstand, die Bundestagsfraktion, die niedersächsische Landesregierung und die SPD-Landtagsfraktion für die Vorbereitung einer entsprechenden Bundesratsinitiative weiterleiten:
„Aus Gerechtigkeitsgründen wird das Mietrecht durch eine entsprechende Änderung der Betriebskostenverordnung zumindest für die Vermietung von Wohnraum dahingehend geändert, dass die Grundsteuer nicht mehr auf die Mieter abgewälzt werden darf.“