36/I/2021 Wiederanhebung des gesetzlichen Rentenniveaus auf 70 %

Status:
Erledigt

Es möge der Landesparteitag folgenden Beschluss fassen und diesen an den SPD-Landes- und Bundesvorstand, die Bundestagsfraktion, die niedersächsische Landesregierung und die SPD-Landtagsfraktion für die Vorbereitung einer entsprechenden Bundesratsinitiative weiterleiten:

„Das Rentenniveau für die Altersrente nach dem SGB VI wird wieder auf 70 % angehoben.“

 

Begründung:

Bis 1997 galt in Deutschland ein Rentenniveau von 70 %, dessen Höhe der damalige Bundesminister für Arbeit und Soziales Norbert Blüm (CDU) mit der damaligen CDU/CSU/FDP-Mehrheit gegen den erbitterten Widerstand der SPD-Bundestagsfraktion auf damals 64 % absenken ließ.

Das heutige Rentenniveau liegt nach weiteren „Reformen“ bei nur noch 48 %, Millionen von Mitmenschen haben eine gesetzliche Rente zu erwarten, die nicht einmal mehr das Grundsicherungsniveau erreicht, Millionen von hart arbeitenden Mitmenschen fühlen sich von der Bundespolitik im Stich gelassen.

Eine derzeit von der Union angedachte staatliche „Rente“, deren Bezug jedoch Bedürftigkeit und damit Vermögensarmut voraussetzt, ist jedoch nicht geeignet, eine der Lebensleistung entsprechende notwendige Wiederanhebung der Altersrente zu ersetzen. Die Anhebung des Rentenniveaus ergänzt daher die von der SPD auf Bundesebene geforderte begrüßenswerte Grundrente.

Ebensowenig kann eine private Vorsorge, deren Beiträge (anders als bei der gesetzlichen Rente) ausschließlich von den VersicherungsnehmerInnen zu tragen sind, die gesetzliche Rente ersetzen, die in Millionen Betrieben nicht angebotenen Betriebsrenten ebenfalls nicht.

Vor dem Hintergrund des gerade im Januar 2018 veröffentlichten Rekords an in Deutschland vorhandenem Wohlstand (Geldvermögen bei über 5,75 Billionen Euro) ist es jedoch eine Frage ausschließlich des politischen Willens, zumindest das damalige Rentenniveau im Sinne der Menschenwürde im Alter mit einem klaren Bekenntnis zum Bundeszuschuss wiederherzustellen.

Die Würde des Mitmenschen im Alter ist nicht allein eine Angelegenheit der bisherigen beitragszahlenden Bevölkerungsgruppen.

 

Empfehlung der Antragskommission:
Erledigt durch Beschlussfassung Landesparteitag 14.4.2018