Es möge der Landesparteitag der SPD Niedersachsen folgenden Beschluss fassen und diesen an den SPD-Landes- und Bundesvorstand, die Bundestagsfraktion, die niedersächsische Landesregierung und die SPD-Landtagsfraktion für die Vorbereitung einer entsprechenden Bundesratsinitiative weiterleiten:
„Die SPD Niedersachsen lehnt die angestrebten Freihandelsabkommen zu 1. TTIP, 2. Ceta und 3. TISA ab und fordert die Verantwortlichen dazu auf, diese Abkommen weder teilweise noch in Gänze zu unterzeichnen und zu unterstützen.“
Mit den geplanten Freihandelsabkommen sollen zugunsten der transatlantisch handelnden Unternehmen tarifäre und nichttarifäre Handelshemmnisse abgebaut und den Unternehmen unter bestimmten Voraussetzungen Schadensersatzansprüche gegenüber den Vertragsstaaten bzw. den Mitgliedsstaaten eingeräumt werden. Ferner sollen private Schiedsgerichte unter Ausschluss der Öffentlichkeit über diese Ansprüche entscheiden.
Mit dem Abbau tarifärer Handelshemmnisse werden den transatlantisch agierenden Handelskonzernen milliardenschwere Steuersubventionen eingeräumt, deren nachfolgende Steuerausfälle (Zölle) von den SteuerzahlerInnen auf beiden Seiten des Atlantiks auszugleichen sein werden.
Mit dem Abbau nichttarifärer Handelshemmnisse wie etwa im Bereich des Verbraucherschutzes und des Umweltschutzes führen die Abkommen Abstimmungsbedarfe zwischen den Vertragspartnern herbei mit der Folge, dass die Verbesserung von Arbeitsschutz-, Umweltschutz- und Verbraucherschutzstandards in Europa unter dem Genehmigungsvorbehalt Washingtons bzw. Ottawas steht.
Für eine Anhebung nordamerikanischer Arbeitnehmerschutz-, Verbraucherschutz- und Umweltstandards auf das europäische Niveau ist der Abschluss dieser Abkommen nicht erforderlich, lediglich die entsprechenden Mehrheitsbeschlüsse in den USA und Kanada.
Nicht nur die Einführung privater Schiedsgerichte steht im Widerspruch zur Gewaltenteilung nach europäischer Tradition und zum Recht auf den gesetzlichen Richter nach Art. 101 Abs.1 GG, auch die Einführung von Schadensersatzansprüchen gegen Vertragspartner bzw. Mitgliedsstaaten höhlt das Demokratieprinzip nach Art. 20 GG aus, dadurch dass die Entschlussfreudigkeit demokratisch gewählter EntscheidungsträgerInnen durch die Pflicht zur Vermeidung von Schadensersatzansprüchen wesentlich eingetrübt wird.
Seit Jahrzehnten existiert bereits ein florierender transatlantischer Handel zwischen den USA bzw. Kanada und den Mitgliedern der EU; so ist z.B. der deutsche Außenhandel und auch der Außenhandelsüberschuss mit den USA auch ohne Abschluss weiterer Freihandelsabkommen auf neue Rekordhöhen gestiegen.
Von den Abkommen werden insbesondere die transatlantisch handelnden Handelskonzerne auf beiden Seiten des Atlantiks profitieren und Marktanteile hinzugewinnen, während der kleine mittelständische Handel, der sich auf die jeweiligen Volkswirtschaften konzentriert, dieselben Marktanteile und entsprechend viele Marktanteile verlieren wird.
Die SPD war immer dann stark, wenn sie an entscheidenden Weichenstellungen der Zeitgeschichte, in denen für die Demokratie und die Freiheit wesentliche Gefahren drohen, sich zu einem unmissverständlichen „Nein“ bekannt hat.