12/I/2021 Abschaffung der Kirchenaustrittsgebühren

Status:
Annahme

Wir fordern das Land Niedersachsen auf, den § 6 des Kirchenaustrittsgesetz dahingehend zu ändern,  dass eine Kirchenaustrittserklärung kostenfrei abzugeben ist.

 

Begründung:

Das Grundrecht der Religionsfreiheit beinhaltet auch die passive Religionsfreiheit. Die Inanspruchnahme dieses Grundrechts mit Gebühren (derzeit 25 Euro(1)) ist  nicht hinnehmbar. Ein Großteil der Menschen hat sich nie bewusst für einen Kircheneintritt entschieden, sondern wurde bereits im jungen Säuglings- oder Kleinkindalter von ihren Eltern getauft. Auch eine Rückforderung der Gebühren von den Eltern ist vor dem Hintergrund eines möglichen Bruchs mit einem religiösen Elternhaus nicht hinnehmbar.

(1) http://buerger.osnabrueck.de/public/index.php?l=172&mr=30&p=917 [abgerufen am 06.05.2018, 14:54 Uhr]

 

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme
Beschluss: Annahme
Text des Beschlusses:

Wir fordern das Land Niedersachsen auf, den § 6 des Kirchenaustrittsgesetz dahingehend zu ändern,  dass eine Kirchenaustrittserklärung kostenfrei abzugeben ist.

 

Beschluss-PDF: