Die Strafen für die Nichtbildung einer Rettungsgasse außerhalb geschlossener Ortschaften und auf der Autobahn werden auf mindestens 1000 € angehoben.
Aktuell werden Strafen im Bereich zwischen 200 € und 320 € bei Nichtbildung einer Rettungsgasse im stockenden Verkehr erhoben. Außerdem werden 2 Punkte beim Kraftfahrtbundesamt gespeichert. Leider vergessen immer noch viele Autofahrer*innen, dass es sich bei der Bildung einer Rettungsgasse nicht um eine Beschäftigung aus langer Weile handelt, sondern sie den Sinn hat den Rettern im Ernstfall wichtige Minuten zu schenken um Leben zu retten.
Um noch deutlicher zu machen, dass Leben und Tod von der Bildung der Rettungsgasse abhängen fordern wir, den Bußgeldkatalog im Bereich der finanziellen Sanktionen erneut anzuheben.