19/I/2021 Änderung der Förderbedingungen für den Breitbandausbau

Status:
Annahme

Änderung der Förderungsbedingungen für den Breitbandausbau: nicht mehr die vertragliche Höchstleistung als Förderkriterium zu verwenden, sondern die vertraglich garantierte Mindestleistung gemäß Telekommunikations-Verordnung.

 

Begründung:

Die vertragliche Höchstleistung (zum Beispiel „bis zu 50 MBit/s“) ist eine einigermaßen fiktive Größe, die nicht verbindlich vom Anbieter garantiert wird. Vertraglich garantiert wird nur die Mindestleistung laut Telekommunikations-Verordnung.

 

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme
Beschluss: Annahme
Text des Beschlusses:

Änderung der Förderungsbedingungen für den Breitbandausbau: nicht mehr die vertragliche Höchstleistung als Förderkriterium zu verwenden, sondern die vertraglich garantierte Mindestleistung gemäß Telekommunikations-Verordnung.

 

Beschluss-PDF: