3/I/2021 Änderung der SPD-Wahlordnung Niedersachsen

Status:
Ablehnung

Der SPD-Unterbezirk Salzgitter beantragt, § 4 (II) Abs. 1 Satz 2 der Wahlordnung der SPD Niedersachsen wie folgt zu ändern:

Die Wahl der auf die Unterbezirke entfallenden Delegierten und Ersatzdelegierten zum Landesparteitag erfolgt auf den jeweiligen Unterbezirksparteitagen.

§ 4 (II) Abs. 2 Satz 2 der Wahlordnung der SPD Niedersachsen ist damit überholt und somit zu streichen.

 

Begründung:

Die Ergebnisse der durchgeführten Delegiertenwahlen zum Landesparteitag auf den letzten Bezirksparteitagen Braunschweig entsprechen erneut nicht § 4 Abs. 2 Satz 2 der Wahlordnung derSPD Niedersachsen, da der Unterbezirk Salzgitter bei der Wahl der Delegierten zum Landesparteitag zeitweise nicht bzw. und schon gar nicht angemessen berücksichtigt wurde. Das Wahlverfahren mit der Wahl der Delegierten auf Bezirksebene führt seit Jahren dazu, dass der Unterbezirk Salzgitter auf den Landesparteitag nicht die ihm nach dem Verteilungsschlüssel zustehende Anzahl von Delegierten entsenden kann. Das Ziel in der Wahlordnung der SPD Niedersachsen auf eine angemessene Berücksichtigung der  Unterbezirke bei den Delegiertenwahlen wird somit seit Jahren verfehlt.

Auch die auf dem letzten Bezirksparteitag beschlossene Änderung der Wahlordnung durch die Schaffung von zwei Grundmandaten für jeden Unterbezirk ist nicht ausreichend, um die angemessene Berücksichtigung Salzgitters bei den Delegierten für den Landesparteitag sicher zu stellen. Dem Unterbezirk Salzgitter stehen eigentlich drei Mandate zu. Da Salzgitter auch künftig nur zwei Mandate ( als Grundmandate ) sicher zustehen, ist der Unterbezirk Salzgitter bei dem dritten Mandat vom Wohlwollen der größeren Unterbezirke abhängig ist, die jedoch eher daran interessiert sind, ihre eigenen, über die Zuweisung hinausgehenden Mandate, durchzubringen.

Hinzu kommt, dass bei den Abstimmungen auf dem Bezirksparteitag eine umfangreiche Liste mit  dutzenden Kandidaten aller Unterbezirke zur Abstimmung gestellt wird, aus denen weder die Zugehörigkeit zu den verschiedenen Unterbezirken ersichtlich ist und persönlich die überwiegende Anzahl der Kandidaten auch nicht allen wahlberechtigten Delegierten bekannt sind. Es erscheint deshalb sinnvoller, auf Unterbezirksebene die Kandidaten wählen zu lassen, durch die sich der Unterbezirk am Besten vertreten fühlt.

Zur Sicherstellung des in der Landeswahlordnung angestrebten Ziels auf eine angemessene Berücksichtigung der Unterbezirke ist die beantragte Änderung mit einer Präzisierung des Wahlverfahrens der einzige Weg, um auch für kleine Unterbezirke wie auch Salzgitter eine angemessene Vertretung auf dem Landesparteitag sicher zu ermöglichen.

 

Empfehlung der Antragskommission:
Ablehnung
Beschluss: Ablehnung
Text des Beschlusses:

Der SPD-Unterbezirk Salzgitter beantragt, § 4 (II) Abs. 1 Satz 2 der Wahlordnung der SPD Niedersachsen wie folgt zu ändern:

Die Wahl der auf die Unterbezirke entfallenden Delegierten und Ersatzdelegierten zum Landesparteitag erfolgt auf den jeweiligen Unterbezirksparteitagen.

§ 4 (II) Abs. 2 Satz 2 der Wahlordnung der SPD Niedersachsen ist damit überholt und somit zu streichen.

 

Beschluss-PDF: