12/I/2021 Anerkennung von Opfern rechter Gewalt

Status:
geändert angenommen

Rechte Gewaltverbrechen werden in der Bundeskriminalstatistik „Politisch motivierte Kriminalität –rechts (PMK-rechts)“ durch die Länder zusammengetragen und gesammelt. Eine erste Überarbeitung dieses Meldesystem fand im Jahr 2001 statt. Ausschlaggebend für die Aufnahme in die Statistik ist dabei, ob rassistische, antisemitische oder sozialdarwinistische Motive eine „tatauslösende“ Wirkung haben und die Wahrnehmung der ermittelnden Strafverfolgungsbehörden.

Spätestens die Selbstenttarnung des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) im Jahr 2011 hat jedoch gezeigt, dass rechte Gewalt und ihre Opfer von staatlicher Seite ausgeblendet wurden und immer noch werden. Seit dem Jahr 1990 wurden von staatlicher Seite 83 Opfer erfasst. Dem gegenüber steht die von antifaschistischen Gruppierungen, Journalist*innen und unabhängigen Behörden ermittelte Zahl von 193 Opfern. Hinzukommen Dunkelziffern, welche beispielsweise im Bereich von Übergriffen auf Wohnungslose zu finden sind.

Die unterschiedlichen Zahlen haben ihre Ursache in der Analyse der Motive der Täter*innen. Taten, in denen ein sozialdarwinistisches oder rassistisches Motiv mindestens eine tatbegleitende bis tateskalierende Rolle spielen, werden bisher jedoch nicht angemessen in der PMK-Statistik erfasst. Dies führt zu einer Entpolitisierung der Straftaten. Da die PMK-rechts weiterhin eine Eingangsstatistik ist, fällt den Strafverfolgungsbehörden und insbesondere der Polizei eine große Verantwortung zu. Hier zeigt sich jedoch ein oftmals vorliegendes fehlendes Problembewusstsein und mangelnden Wissens über das Thema rechte Gewalt.

Hinzukommt, dass neben den bekannten Fällen die Opfer rechter Gewalt oftmals für die Gesellschaft und staatliche Behörden unsichtbar blieben. Dabei ist rechte Gewalt leider alltäglich. Hier sind oftmals zivilgesellschaftliche Organisationen wichtige Ansprechpartner*innen für die Betroffenen. Diese leisten ebenfalls einen wichtigen Teil, damit Opfer und Angehörige Solidarität und Anerkennung erfahren.  Der Staat und seine Strafverfolgungsbehörden müssen nun endlich ihren Teil dazu beitragen, dass rechte Gewalt als solche erkannt wird und die Opfer dieser ebenfalls.

Wir fordern daher:

  • Eine Überarbeitung des Meldewesens „Politisch motivierter Kriminalität-rechts“, welches sowohl die Opferperspektive bzw. die Perspektive von Zeug*innen und Angehörigen berücksichtigt, als auch Taten, in denen bspw. ein sozialdarwinistisches oder rassistisches Motiv mindestens eine tatbegleitende bis tateskalierende Rolle spielen, erfasst.
  • Eine selbstkritische Überprüfung der PMK-rechts mit Hilfe externer Expert*innen und die nachträgliche Anerkennung der Opfer rechter Gewalt.
  • Eine Sensibilisierung und Schulung der Strafverfolgungsbehörden gegenüber rechter Gewalt unter anderem durch eine Kooperation von staatlichen Behörden und zivilgesellschaftlichen Organisationen.

 

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme in der Version der Antragskommission
Version der Antragskommission:

 

Wir fordern:

  • Eine Überarbeitung des Meldewesens „Politisch motivierter Kriminalität – rechts“, welches sowohl die Opferperspektive bzw. die Perspektive von Zeug*innen und Angehörigen berücksichtigt, als auch Taten, in denen bspw. ein sozialdarwinistisches oder rassistisches Motiv mindestens eine tatbegleitende bis tateskalierende Rolle spielen, erfasst.
  • Eine selbstkritische Überprüfung der PMK-rechts mit Hilfe externer Expert*innen und die nachträgliche Anerkennung der Opfer rechter Gewalt.
  • Eine Sensibilisierung und Schulung der Strafverfolgungsbehörden gegenüber rechter Gewalt unter anderem durch eine Kooperation von staatlichen Behörden und zivilgesellschaftlichen Organisationen.
Beschluss: geändert angenommen
Text des Beschlusses:

 

Wir fordern:

  • Eine Überarbeitung des Meldewesens „Politisch motivierter Kriminalität – rechts“, welches sowohl die Opferperspektive bzw. die Perspektive von Zeug*innen und Angehörigen berücksichtigt, als auch Taten, in denen bspw. ein sozialdarwinistisches oder rassistisches Motiv mindestens eine tatbegleitende bis tateskalierende Rolle spielen, erfasst.
  • Eine selbstkritische Überprüfung der PMK-rechts mit Hilfe externer Expert*innen und die nachträgliche Anerkennung der Opfer rechter Gewalt.
  • Eine Sensibilisierung und Schulung der Strafverfolgungsbehörden gegenüber rechter Gewalt unter anderem durch eine Kooperation von staatlichen Behörden und zivilgesellschaftlichen Organisationen.
Beschluss-PDF: