31/I/2021 Angemessene Bildung und Teilhabe von Kindern

Status:
Erledigt

Nachdem mehrere Untersuchungen unter anderem der Wohlfahrtsverbände darauf aufmerksam gemacht haben, dass die Regelsätze für Schulbedarfsmittel im Bildungs- und Teilhabe-Paket bei weitem nicht kostendeckend sind, wurden in diesem Jahr die Mittel auf 150 € (vorher 100€) erhöht. Dies entspannt die Situation etwas. Da die Kosten mit höherer Schullaufbahn steigen und das BuT nur eine Bezuschussung ermöglicht, fordern wir die echte Lernmittelfreiheit für alle Kinder.

 

Begründung:

Das Einkommen der Eltern darf nicht mehr ausschlaggebend für die mögliche Schulbildung der Kinder sein. Eine reine Bezuschussung in Form von zu beantragenden Mitteln, die dann bewilligt werden müssen, erschweren den Zugang zu allen Bildungsbereichen. Die Untersuchungen zeigen, dass die Kosten für die Lehrmittel, die von den Eltern erbracht werden müssen, auch von der Schulform abhängen, so sind sie bei den Gymnasien durchschnittlich am höchsten.

Deshalb ermöglicht nur eine komplette Lehrmittelfreiheit, die von den Schulen zur Verfügung gestellt wird, eine Bildungsgerechtigkeit, die gleiche Chancen der Kinder unabhängig vom Familieneinkommen ermöglicht.

 

Empfehlung der Antragskommission:
Erledigt durch Regierungshandeln