Die Entgeltfortzahlung soll bereits nach dem ersten geleisteten Arbeitstag des*der Arbeiternehmer*in gelten.
Begründung:
Krankheit darf keine finanziellen Sorgen verursachen. Niemand kann garantieren, dass man über eine bestimmte Zeit Gesund bleibt. Eine Erkältung oder ähnliches kommt ungeplant, niemand kann also etwas dafür. Daher kann es nicht sein, dass wenn man Krank wird, dies mit finanziellen Problemen zusammenhängt.
Empfehlung der Antragskommission:
Ablehnung
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