2/I/2021 Antragsrecht für bezirkliche SPD-Arbeitsgemeinschaften auf dem Landesparteitag

Status:
Ablehnung

Der SPD-Landesparteitag fordert, die Satzung des SPD Landesverbandes Niedersachsen dahingehend zu ändern, dass zukünftig auch SPD-Arbeitsgemeinschaften, die sich auf Bezirksebene organisiert haben, ein Antragsrecht auf Landesparteitagen bekommen.

Dazu sollte in der aktuellen Satzung des SPD-Landesverbandes Niedersachsen der 5. Absatz unter Paragraph 4 (Landesparteitag) durch folgende Formulierung ersetzt werden:

(5) Antragsberechtigte zum Landesparteitag sind die Ortsvereine, die Unterbezirke, die Bezirke, der Landesvorstand, die auf Landesebene und Bezirksebene organisierten Arbeitsgemeinschaften und Foren.

 

Empfehlung der Antragskommission:
Ablehnung
Beschluss: Ablehnung
Text des Beschlusses:

Der SPD-Landesparteitag fordert, die Satzung des SPD Landesverbandes Niedersachsen dahingehend zu ändern, dass zukünftig auch SPD-Arbeitsgemeinschaften, die sich auf Bezirksebene organisiert haben, ein Antragsrecht auf Landesparteitagen bekommen.

Dazu sollte in der aktuellen Satzung des SPD-Landesverbandes Niedersachsen der 5. Absatz unter Paragraph 4 (Landesparteitag) durch folgende Formulierung ersetzt werden:

(5) Antragsberechtigte zum Landesparteitag sind die Ortsvereine, die Unterbezirke, die Bezirke, der Landesvorstand, die auf Landesebene und Bezirksebene organisierten Arbeitsgemeinschaften und Foren.

 

Beschluss-PDF: