92/I/2021 Arbeitsplatzbeschreibung der Schulassistent*innen aktualisieren

Status:
Überweisung

Die Arbeitsplatzbeschreibung der Schulassistent*innen wird aktualisiert und eine angemessene Bezahlung gewährleistet.

 

Begründung:

Der aktuelle Aufgabenbereich der Schulassistent*innen hat sich angesichts der Corona-Pandemie im Einsatzbereich Arbeitsbereitstellung der elektronischen Medien / Internetanbindung vervielfacht. Wenn Video-Konferenzen in der Schule gut laufen sollen oder Lehrkräfte mehrere naturwissenschaftliche Fächer nacheinander unterrichten, ist der unterstützende Einsatz der Schulassistent*innen unersetzlich. Sie unterstützen das digitale Arbeiten ebenfalls indem sie Untis, i-Serv, ist learning etc. funktionsfähig halten. Eine angemessenere Bezahlung ihres vielfältigen umfangreichen Einsatzbereiches muss vorhanden sein, damit wird qualitativ guter Unterricht unterstützt.

Seit dem 28.1. 1994 ist die Arbeitsplatzbeschreibung nicht mehr aktualisiert worden. In den letzten 17 Jahren hat sich viel geändert! Geblieben ist die Tatsache, dass Schulassistent*innen zur Qualitätssteigerung der schulischen Arbeit einen wichtigen Beitrag leisten!

„Die Schulassistentinnen und Schulassistenten unterstützen die Lehrkräfte bei der Vorbereitung und Durchführung des Unterrichts, entlasten sie von Tätigkeiten, die sonst von Lehrkräften neben der eigentlichen Unterrichtstätigkeit wahrzunehmen sind, und wirken bei schulischen Maßnahmen und Veranstaltungen mit.“ http://www.schure.de/personal/clerk01.htm

 

Empfehlung der Antragskommission:
Überweisen an: Material an die SPD-Landtagsfraktion
Beschluss: Überweisung
Text des Beschlusses:

Die Arbeitsplatzbeschreibung der Schulassistent*innen wird aktualisiert und eine angemessene Bezahlung gewährleistet.

 

Beschluss-PDF:
Überweisungs-PDF: