30/I/2021 Auseinandersetzung mit der Inklusion im Lehramtsstudium verpflichten

Status:
Annahme

In allen Lehramtsstudiengängen soll das Thema der inklusiven Schule und den damit verbundenen inklusiv geführtem Unterricht implementiert werden. Hierbei muss die Implementierung auch innerhalb der Studienfächer und ihren Fachdidaktiken erfolgen und darf sich nicht nur auf die klassischen Disziplinen im Kerncurriculum der Lehrerbildung beschränken.

 

Begründung:

Inklusion wird in Deutschland zur Normalität. Die Einführung der Inklusion bedeutet jedoch auch einen grundlegenden Wechsel für das deutsche Schulsystem. Dieser Wechsel kann nur mit Lehrer*innen gelingen, die in diesem Bereich geschult sind. Kinder benötigen ein Lernumfeld, in dem sie genau die Unterstützung erhalten, die für ihre Entwicklung benötigt wird. Bis heute ist in den Studiencurricula keine verpflichtende Auseinandersetzung mit diesem Thema vorgeschrieben. Viele Universitäten bieten den angehenden Lehrer*innen kaum Fortbildungsmöglichkeiten. Auch wenn kaum wissenschaftlich fundierte Wirksamkeitsstudien zum dem Thema existieren, bedarf es zunächst einer Übergangsphase, in der den angehenden Pädagogen Möglichkeiten geboten werden, sich mit der Thematik vertraut zu machen. Der Inklusionsbegriff muss in allen Studiencurricula aller Lehramtstypen verankert werden.

 

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme
Beschluss: Annahme
Text des Beschlusses:

In allen Lehramtsstudiengängen soll das Thema der inklusiven Schule und den damit verbundenen inklusiv geführtem Unterricht implementiert werden. Hierbei muss die Implementierung auch innerhalb der Studienfächer und ihren Fachdidaktiken erfolgen und darf sich nicht nur auf die klassischen Disziplinen im Kerncurriculum der Lehrerbildung beschränken.

 

Beschluss-PDF: