22/I/2021 Außenwirtschaftspolitik

Status:
Überweisung

Im Rahmen der programmatischen Neuorientierung der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands ist folgende Grundausrichtung bei der Erstellung eines neuen Grundsatzprogramms zu beachten:

Die Außenwirtschaftspolitik muss darauf ausgerichtet sein, dass die wirtschaftlichen Kontakte auch zu einer positiven Entwicklung der jeweiligen Handelspartnerstaaten führen. Es muss vermieden werden, dass in diesen Handelsbeziehungen ein Ungleichgewicht besteht mit der Folge, dass ökonomische Bereiche der Partnerstaaten beschädigt werden und darniederliegen. Es muss also vermieden werden, dass die Handelsbeziehungen eine Verarmung in den Partnerstaaten bewirken. Die Handelsverträge sind auszugestalten als Fairhandelsverträge. Eine Auslagerung von Bereichen der staatlichen Justiz in den außerstaatlichen Bereich darf nicht erfolgen.

 

Begründung:

Die Wirtschaftsbeziehungen zu anderen Staaten müssen für beide Seiten förderlich sein. Die Beschädigung bzw. Zerstörung wirtschaftlicher Strukturen in Staaten, mit denen Handelspartnerschaft betrieben wird, muss vermieden werden, damit die Bevölkerung in diesen Staaten ihre ökonomische Existenzgrundlage nicht verliert mit der Folge von Flüchtlingsströmen. Handelsverträge im zwischenstaatlichen Bereich dürfe nicht dazu führen, dass die Justiz der beteiligten Staaten beschädigt wird, indem Teile der Justiz bzw. deren Zuständigkeit ausgelagert werden in Schiedsgerichte. Dies muss auch gelten für etwa angestrebte internationale Schiedsgerichte, da diese nicht in eine Staatlichkeit eingebunden sind. Das Gewaltenteilungsprinzip verbietet es, eine der drei Gewalten, hier die Justiz, derart zu beschädigen, zumal es oftmals in den außerstaatlichen Schiedsgerichten um Milliardenbeträge zulasten der Staaten geht.

 

Empfehlung der Antragskommission:
Überweisen an: Material an den SPD-Parteivorstand
Beschluss: Überweisung
Text des Beschlusses:

Im Rahmen der programmatischen Neuorientierung der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands ist folgende Grundausrichtung bei der Erstellung eines neuen Grundsatzprogramms zu beachten:

Die Außenwirtschaftspolitik muss darauf ausgerichtet sein, dass die wirtschaftlichen Kontakte auch zu einer positiven Entwicklung der jeweiligen Handelspartnerstaaten führen. Es muss vermieden werden, dass in diesen Handelsbeziehungen ein Ungleichgewicht besteht mit der Folge, dass ökonomische Bereiche der Partnerstaaten beschädigt werden und darniederliegen. Es muss also vermieden werden, dass die Handelsbeziehungen eine Verarmung in den Partnerstaaten bewirken. Die Handelsverträge sind auszugestalten als Fairhandelsverträge. Eine Auslagerung von Bereichen der staatlichen Justiz in den außerstaatlichen Bereich darf nicht erfolgen.

 

Beschluss-PDF:
Überweisungs-PDF: