11/I/2021 Barrierefreiheit in öffentlichen Verkehrsmitteln zur Pflicht

Status:
geändert angenommen

Wir fordern die Umsetzung der Barrierefreiheit, auch im öffentlichen Nah- und Fernverkehr.

 

Begründung:

In unserem gesellschaftlichen Aktionismus, dem Streben nach Erfolg, verlieren wir oft unseren Blick auf Menschen, die unter ganz anderen Voraussetzungen ein Leben führen. Menschen mit körperlichen, geistigen oder psychischen Krankheitsbildern begegnen uns immer wieder beim Einkaufen, am Bahnhof oder bei der Arbeit. Leider haben wir ein lückenhaftes Versorgungsnetz, um auch diesen Menschen die uneingeschränkte Teilhabe am Leben zu bieten. Deshalb fordern wir barrierefreie Zugänge zu allen Bushaltestellen und Bahnhöfen, sowie ein Markierungssytem für Busse und Bahnen (z.B. mit Symbolen der „leichten Sprache“), laute Haltestellenansagen auch an Bushaltestellen, sowie die Einführung von Fahrplänen in Braille-Schrift und Haltemarkierungen am Boden durch Rillen, damit auch Menschen mit einer Sinnesbehinderung eine möglichst stressfreie Nutzung der Verkehrsmittel ermöglicht werden kann. Gerade die öffentlichen Verkehrsmittel sind für viele Menschen, von Krankheit betroffen oder auch nicht, der Zugang zur Gesellschaft.

 

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme in der Version der Antragskommission
Version der Antragskommission:

 

Die inklusiven Ziele der UN BRK müssen auch im ÖPNV umgesetzt werden. Dabei sind alle Arten von Beeinträchtigung und Behinderung in den Blick zu nehmen.

Beschluss: geändert angenommen
Text des Beschlusses:

 

Die inklusiven Ziele der UN BRK müssen auch im ÖPNV umgesetzt werden. Dabei sind alle Arten von Beeinträchtigung und Behinderung in den Blick zu nehmen.

Beschluss-PDF: