56/I/2021 Begrenzung der Maximalkosten für die Nutzung einer Toilette

Status:
Überweisung

Der Gang zur Toilette ist ein Grundbedürfnis, absolut natürlich sowie nicht verhinderbar. Da zur Erfüllung der menschlichen Notdurft dringend ein Abort besucht werden muss (Erfüllung außerhalb des Aborts in der Öffentlichkeit ist strafbar), muss dieser Besuch kostenfrei sein. Es muss öffentliche Aufgabe sein, barrierefreie und verfügbare sanitäre Einrichtungen jederzeit zur Verfügung zu stellen. Kommerzielle Gutscheinsysteme, wie von Sanifair betrieben, lehnen wir ab. Freiwillige Abgaben wie Spenden oder Trinkgeld für die Reinigungskräfte sind davon ausgenommen.

 

Empfehlung der Antragskommission:
Überweisen an: Material an die SPD-Landtagsfraktion
Beschluss: Überweisung
Text des Beschlusses:

Der Gang zur Toilette ist ein Grundbedürfnis, absolut natürlich sowie nicht verhinderbar. Da zur Erfüllung der menschlichen Notdurft dringend ein Abort besucht werden muss (Erfüllung außerhalb des Aborts in der Öffentlichkeit ist strafbar), muss dieser Besuch kostenfrei sein. Es muss öffentliche Aufgabe sein, barrierefreie und verfügbare sanitäre Einrichtungen jederzeit zur Verfügung zu stellen. Kommerzielle Gutscheinsysteme, wie von Sanifair betrieben, lehnen wir ab. Freiwillige Abgaben wie Spenden oder Trinkgeld für die Reinigungskräfte sind davon ausgenommen.

 

Beschluss-PDF:
Überweisungs-PDF: