78/I/2021 Berufseinstiegsbegleitung muss bleiben!

Status:
Erledigt

Die Finanzierung der Berufseinstiegsbegleitung an den Oberschulen läuft in diesem Jahr aus. Bislang wurde dieses Projekt zur Hälfte von der Agentur für Arbeit und zur anderen Hälfte vom Bund finanziert. Der Bund will die Gegenfinanzierung nicht länger übernehmen.

Trotz großer Bemühungen der Agentur für Arbeit, die auch weiterhin 50% der Kosten übernehmen würde, ist es bislang nicht gelungen die Finanzierung der zweiten 50 % zu sichern.

Es laufen derzeit Gespräche in Hannover mit dem Ziel, die Berufseinstiegsbegleitung aus niedersächsischen Mitteln des ESF-Fonds und aus dem Landeshaushalt hinzubekommen. Bislang aber ohne Erfolg. Die Zeit drängt.

Deshalb hier unser Antrag:

Entweder das Land Niedersachsen steigt unverzüglich in die Gegenfinanzierung der Berufseinstiegsbegleitung ein, um diese für schwache Schüler/innen so wichtige Unterstützung ohne Unterbrechung weiterführen zu können, oder stellt auf andere Weise die Fortführung dieses erfolgreichen sozialen Förderprogramms sicher.

 

Begründung:

Berufseinstiegsbegleiter/innen leisten einen unschätzbaren und nicht ersetzbaren Beitrag, um bildungsfernen und/oder sozial schwachen Schüler/innen und Flüchtlingskindern trotz aller Schwierigkeiten einen Schulabschluss und einen guten Start in das Berufsleben und damit die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.

Die Berufseinstiegsbegleiter/innen unterstützen bei der Führung der Hausaufgabenhefte und der Mappen in den Nebenfächern, bei der Erledigung der Hausaufgaben, bei Sprachschwierigkeiten, beim Üben für Arbeiten, bei sozialen und emotionalen Auffälligkeiten. Sie führen Gespräche mit den Lehrkräften, um die genauen Schwachpunkte herauszufinden und gezielt Unterstützung anbieten zu können. Sie diskutieren mit den Schüler/innen über mögliche berufliche Perspektiven und suchen mit ihnen gemeinsam nach Praktikums- und später nach Ausbildungsplätzen. Sie erstellen mit ihnen gemeinsam die Bewerbungsunterlagen und bereiten sie auf Vorstellungsgespräche vor. Sie vermitteln Angebote wie die Nacht der Ausbildung und animieren sie, daran teilzunehmen und sich umfassend zu informieren. Sie führen Gespräche mit den Eltern und unterstützen diese bei der Erziehung. Sie halten Kontakt zu den Betrieben und unterstützen diese bei Schwierigkeiten während des Praktikums oder in den ersten Monaten der Ausbildung.

Schulsozialarbeiter/innen können kein Ersatz für diese umfangreichen Unterstützungsangebote der Berufseinstiegsbegleitung sein, denn sie sich ausgelastet mit anderen Konflikten und Problemen der Schüler/innen.

Das Land Niedersachsen hat für den Jahrgang 7 die Durchführung einer Potenzialanalyse vorgeschrieben. Diese Kompetenzanalyse wurde bislang ebenfalls von Trägern der Berufseinstiegsbegleitung durchgeführt z.B. zur Auswahl der förderungswürdigen Schüler/innen. Die Finanzierung dieser Maßnahmen endet spätestens mit diesem Schuljahr. Die Begründung ist, dass das Land Niedersachsen das AC-Profil finanziert, bei dem die Schulen selbst diese Kompetenzanalyse durchführen. Auch hier müssen die Schulen bereits mit eigenen (Lehr-) Kräften zusätzliche Arbeit leisten, die ihnen bislang von anderen Anbietern abgenommen wurden. Den Lehrkräften sowohl die Potenzialanalyse als auch die Berufseinstiegsbegleitung innerhalb kürzester Zeit zusätzlich aufzubürden, wird dazu führen, dass wieder vermehrt Schüler/innen ohne Abschluss und ohne berufliche Perspektive die Schule verlassen, denn das normale Unterrichtsgeschäft nimmt nicht ab.

 

Empfehlung der Antragskommission:
Erledigt durch Beschlussfassung zu Antrag Nr. 77, Kap. Bildungspolitik