37/I/2021 Berufsversicherung der Hebammen

Status:
Erledigt

Die SPD-Niedersachsen wird sich dafür einsetzten, dass das Land Niedersachsen damit beauftragt wird, zu prüfen, ob die Hebammenarbeitsversicherung zu 50% von der öffentlichen Hand und zu 50% von den Hebammen getragen werden könnte und gleichzeitig die Hebammen bei der öffentlichen Hand festangestellt werden.

 

Begründung:

Die Versicherung der Hebammen ist in den letzten Jahren exorbitant im Verhältnis zum Einkommen gestiegen. Durch eine Teilung der Versicherung zu gleichen Anteilen wird die finanzielle Existenz der Hebammen gesichert.

Wichtig wäre gleichzeitig, dass die Hebammen über einen öffentlichen Träger mit einer festen Vergütungsgruppe (TVL/TVöD) abgesichert werden. Dadurch kann die Versorgung mit Hebammen in den Kommunen für die Zukunft abgesichert werden.

 

Empfehlung der Antragskommission:
Erledigt durch Beschlussfassung zu Antrag Nr. 1, Situation der Geburtshilfe, Kap. Gesundheit und Soziales