25/I/2021 Besoldung von Pädagogen von der Grundschule bis zum Gymnasium

Status:
Erledigt

Die Landespartei wird aufgefordert, umgehend eine einheitliche Besoldungsregelung für Pädagogen von der Grundschule bis zum Gymnasium zu veranlassen und nicht erst das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes abzuwarten.

 

Begründung:

Auch Grundschullehrer arbeiten hart und die an sie gestellten Anforderungen sind gegenüber früher ständig gewachsen. Traumatisierte Flüchtlingskinder ohne Deutschkenntnisse, Integration und Inklusion stellen sie vor große Herausforderungen und erfordern eine sehr individuelle Förderung dieser Kinder; und das in Klassen im Bereich Schulkindergarten mit bis zu 20 Schülern, im 1. bis 4. Jahrgang bis zu 28 Schülern. Weniger Arbeit als andere Lehrer haben Grundschullehrer definitiv nicht. Wer arbeitet dann demnächst überhaupt noch freiwillig in der Grundschule? Schon heute fehlen Grundschullehrer. Insbesondere männliche Grundschullehrer werden gesucht und haben in diesem Beruf gute Chancen auf eine Anstellung. Die Grundschule darf nicht zur Aufbewahrungsstätte verkommen. Beamte werden nach ihrer Qualifikation bezahlt. Hier besteht ein Unterschied von 14 Prozent! Die derzeitigen Gehälter vermitteln eine geringe Wertschätzung. Das ist nicht nur historisch überholt, es ist auch verfassungswidrig. Nach dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 30.10.2018, Az.2 C 32.17 und 25 2 C34.17) ist die niedersächsische Besoldung nicht amtsangemessen. Das Bundesverwaltungsgericht hat eine verfassungswidrige Unteralimentation angenommen und die einschlägigen Besoldungsregelungen des Landes Niedersachsen dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) zur Entscheidung vorgelegt. Besoldungen von Beamten müssten aber vom Dienstherrn geregelt werden und nicht von Gerichten.

 

Empfehlung der Antragskommission:
Erledigt durch Beschlussfassung zu Antrag 23, Kap. Bildungspolitik