10/I/2021 Bischöfe sind auch nur ArbeitnehmerInnen, Schluss mit staatlichen Gehältern für Kirchenämter

Status:
geändert angenommen

Bischöfe, Erzbischöfe, Weihbischöfe, Vikare – all diese Kirchendiener erhalten vom Staat ihre Gehälter. Grund dafür ist eine Situation im Jahre 1803. Fürsten, die Gebiete an Napoleon abtreten mussten wurden mit enteigneten Kirchenbesitztümern entschädigt. Im Gegenzug entschädigte der Staat die Kirche damit, die Gehälter für Bischöfe, Erzbischöfe, Weihbischöfe und Vikare zu bezahlen. Heutzutage richten sich die Gehälter der Bischöfe nach den Besoldungsstufen von Spitzenbeamten. Ein Bischof wird meistens nach der Besoldungsstufe B6 bezahlt und damit erhält er etwa 8.000 Euro als Grundgehalt. Ein Erzbischof kann bis zur Besoldungsstufe B10 kommen und hätte damit ein Grundgehalt von zirka 11.000 Euro. Obendrauf kommen noch Dienstwohnung, Dienstwagen und selbstverständlich ein Fahrer für diesen. All das wird von den Bundesländern gezahlt und ergibt jedes Jahr eine Summe von 400 bis 500 Millionen Euro.

Priester, Pfarrer und andere Mitarbeiter werden von den Bistümern oder Diözesen bezahlt. Diese Gehälter stammen von den Kirchensteuern. Wir fordern, dass auch Bischöfe von dort ihre Gehälter beziehen.

Dies würde nicht nur eine finanzielle Entlastung für den Staat bedeuten, sondern stellt auch einen wichtigen Schritt zu einem echten säkularen Staat dar, in dem alle Religionsgemeinschaften gleich behandelt werden.

 

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme in der Version der Antragskommission
Version der Antragskommission:

Der SPD-Landesparteitag spricht sich dafür aus, die den Kirchen in früheren Zeiten entzogenen Vermögenswerte abschließend durch den Staat zu entschädigen, um zukünftig sämtliche laufenden Zahlungen zu beenden und die grundgesetzlich vorgegebene Trennung von Kirche und Staat vollständig zu verwirklichen.

Beschluss: geändert angenommen
Text des Beschlusses:

Der SPD-Landesparteitag spricht sich dafür aus, die den Kirchen in früheren Zeiten entzogenen Vermögenswerte abschließend durch den Staat zu entschädigen, um zukünftig sämtliche laufenden Zahlungen zu beenden und die grundgesetzlich vorgegebene Trennung von Kirche und Staat vollständig zu verwirklichen.

Beschluss-PDF: