7/I/2021 Den mehrjährigen Finanzrahmen der Europäischen Union gestalten – EU-Förderung für Niedersachsen sichern

Status:
Erledigt

Die SPD fordert die Bundesregierung und die EU-Kommission auf, den neuen mehrjährigen Finanzrahmen so zu gestalten, dass die neuen Aufgaben der EU dabei berücksichtigt werden und Kohäsionsmittel sowie Strukturfonds weitergeführt werden. Der Vorschlag der Kommission, den Gesamtansatz auf 1,11 Prozent des Bruttonationaleinkommens (BNE) zu erhöhen, ist dabei die unterste Möglichkeit und ist zu unterstützen.

 

Begründung:

Angesichts neuer Aufgaben auf europäischer Ebene (wie zum Beispiel des Green Deals, PESCO etc.) und der Herausforderung des Brexit stellt die Planung des Mehrjährigen Finanzrahmens eine besondere Herausforderung dar. Wir wollen die EU finanziell stärken, damit sie ihre Aufgaben besser wahrnehmen kann. Deutschland ist ein Nettogewinnerland der europäischen Integration. Auch Niedersachsen profitiert maßgeblich von der EU-Förderung. 5.000 europäisch getragene Projekte profitieren in Niedersachsen von EU-Fördermitteln. 2014 bis 2020 fließen 2,1 Milliarden Euro an europäischen Fördermitteln in niedersächsische Förderprogramme. Viele Projekte werden mit durch den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), den Europäischen Sozialfonds (ESF) sowie den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) finanziert. Dies sollte auch zukünftig möglich sein.

Der Erhalt der EU-Fördermittel sowie die Weitentwicklung der Europäischen Union kann nur gelingen, wenn Gesamtansatz des europäischen Haushaltes für die nächsten Jahre moderat erhöht wird und gleichzeitig neue Eigenmittel eingeführt werden. Deswegen haben SPD und die Union im Koalitionsvertrag festgelegt, dass die Bundesrepublik bereit ist einen höheren Beitrag zum EU-Haushalt zu leisten. Der Vorschlag der EU-Kommission zeigt mit einem Ansatz von 1,11 Prozent BNE einen gangbaren Weg. Dieser Vorhaben muss bei den weiteren Verhandlungen zum Mehrjährigen Finanzrahmen auch bei den anderen EU-Mitgliedstaaten durchgesetzt werden.

Es müssen außerdem dringend neue EU-Eigenmittel eingeführt werden. Dabei befürworten wir auch spezifische Haushaltsmittel für wirtschaftliche Stabilisierung und soziale Konvergenz und für die Unterstützung von Strukturreformen in der Eurozone, die Ausgangspunkt für einen künftigen Investivhaushalt für die Eurozone sein können. Deswegen muss weiterhin an der Einführung einer europäischen Digitalsteuer und einer Finanztransaktionssteuer gearbeitet werden.

Zum neuen EU-Haushalt gehören auch zweckmäßige Sparmaßnahmen, die von der EU-Kommission auszuarbeiten sind.  Damit soll der Wegfall der britischen Mittel durch die Konzentration auf wesentliche Aufgaben komplett ausgeglichen werden.

Die Europäische Union ist eine Wertegemeinschaft. Die EU-Mitgliedstaaten, bei denen regelmäßige Vorstöße gegen die fundamentalen Werte der Europäischen Union festgestellt werden, dürfen nicht in gleichem Maße von den EU-Fördergeldern profitieren. Deswegen muss die Bundesregierung sich dafür einzusetzen, dass ab dem nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen entsprechend des Verordnungsvorschlags der Kommission EU-Mittel in substantiellem Maße einbehalten werden, falls festgestellte Mängel bei der Rechtsstaatlichkeit  in den Mitgliedstaaten vorliegen.

 

Empfehlung der Antragskommission:
Erledigt durch Beschluss über mehrjährigen Finanzrahmen 2021-2027 der EU