9/I/2021 Die Pille muss Kassenleistung werden!

Status:
Annahme

Nach der momentanen Regelung kommen Kassenpatientinnen relativ leicht an die Pille, sofern sie der Schwangerschaftsverhütung nützt. Problematisch ist allerdings, dass diese nur bis zum 20. Lebensjahr von der Krankenkasse übernommen und anschließend selbst bezahlt werden muss. So müssen Patientinnen ebenfalls immer bezahlen, wenn sie die Pille aus anderen Gründen als der Schwangerschaftsverhütung einnehmen, auch wenn es sich um medizinische Gründe wie z.B. Ovarialzysten handelt.

Aus diesem Grund fordern wir, dass die Pille für alle Personen immer kostenfrei zur Verfügung steht und von den Krankenkassen übernommen wird. Solange dies noch nicht erfüllt wird muss zumindest die Behandlung medizinischer Beschwerden durch das Bereitstellen der Pille ermöglicht werden – ohne Kosten!

 

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme
Beschluss: Annahme
Text des Beschlusses:

Nach der momentanen Regelung kommen Kassenpatientinnen relativ leicht an die Pille, sofern sie der Schwangerschaftsverhütung nützt. Problematisch ist allerdings, dass diese nur bis zum 20. Lebensjahr von der Krankenkasse übernommen und anschließend selbst bezahlt werden muss. So müssen Patientinnen ebenfalls immer bezahlen, wenn sie die Pille aus anderen Gründen als der Schwangerschaftsverhütung einnehmen, auch wenn es sich um medizinische Gründe wie z.B. Ovarialzysten handelt.

Aus diesem Grund fordern wir, dass die Pille für alle Personen immer kostenfrei zur Verfügung steht und von den Krankenkassen übernommen wird. Solange dies noch nicht erfüllt wird muss zumindest die Behandlung medizinischer Beschwerden durch das Bereitstellen der Pille ermöglicht werden – ohne Kosten!

 

Beschluss-PDF: