12/I/2021 Digitale Abstimmungen in den niedersächsischen Räten und Kreistagen ermöglichen / Virtuelle Sitzungsformate ermöglichen

Status:
Erledigt

Die SPD-Landtagsfraktion wird aufgefordert, Veränderungen des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (KomVG) in folgenden Punkten auf den Weg zu bringen:

  1. § 66 wird wie folgt geändert:
  2. a) Es wird der folgende neue Absatz 3 eingefügt:

„(3) Beschlüsse können im Umlaufverfahren gefasst werden, sofern kein Mitglied der Vertretung in einer angemessenen Zeit widerspricht. Das Umlaufverfahren kann digital umgesetzt werden, sofern sich kein Einspruch erhebt. Die Identifikation des Mitglieds der Vertretung muss sichergestellt werden.“

  1. b) Es wird der folgende neue Absatz 4 eingefügt:

„(4) Die konkrete Ausgestaltung der digitalen Abstimmungsform sollte Teil der Geschäftsordnung der Vertretung sein. “

  1. § 78 wird wie folgt geändert:
  2. a) Der Absatz 3 wird ergänzt:

„(3) […] Das Umlaufverfahren kann digital umgesetzt werden, sofern kein Mitglied des Hauptschusses in einer angemessenen Zeit widerspricht. Die Identifikation des Mitglieds des Hauptausschusses muss sichergestellt werden.“

Des Weiteren soll es zukünftig zulässig sein, dass Sitzungen in besonderen Ausnahmesituationen virtuell stattfinden können. Dieses ließe sich relativ einfach per Audio-/Videoschalte generieren.

Außerdem soll es ehrenamtlichen Mandatsträger*innen in den kommunalen Gremien in Ausnahmefällen ermöglicht werden, bei Verhinderung aus wichtigen Gründen (z. B. Kinderbetreuung oder Erkrankung, die in ein persönliches Erscheinen unmöglich macht) virtuell an Sitzungen teilnehmen zu können, sowohl als Zuhörer*in wie auch als stimmberechtigtes Mitglied.

 

Begründung:

Die Corona-Krise stellt alle gesellschaftlichen Lebensbereiche vor große Herausforderungen. Dies betrifft sowohl die konkreten Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung als auch die noch nicht vorhersehbaren wirtschaftlichen Folgen. Gerade vor Ort stellen die Menschen Fragen, was ganz konkret für sie gemacht wird. Gerade die Kommunalpolitiker*innen sind in diesen Fällen die ersten Ansprechpartner. In der aktuellen Lage verweisen diese auf Maßnahmenprogramme des Bundes und des Landes. Da stellt sich oft die Frage: „Was macht meine Gemeinde oder Stadt in dieser Krisenzeit?“ Die Leute nehmen wahr, dass durch die vorgeschriebenen Kontaktbeschränkungen Kommunalpolitik vor Ort quasi kaum bis gar nicht stattfindet. Dabei ist es doch insbesondere in Krisensituationen die Aufgabe von gewählten Volksvertretern eine Handlungsfähigkeit herzustellen und diese auch den Bürger*innen nach außen zu demonstrieren.

Aktuell bleiben viele kommunale Aufgaben unerledigt, Investitionen werden gestoppt, Einstellungen können nicht vollzogen werden. Gerade in unserer zunehmend digitalisierten Welt dürfen wichtige Beschlüsse nicht daran scheitern, dass die räumliche Anwesenheit von Ratsmitgliedern oder Kreistagsabgeordneten nicht gegeben sind. Natürlich kann keine Videokonferenz oder Telefonschalte die persönliche Diskussion ersetzen. Sie soll auch nicht ersetzt werden, sondern rechtlich möglich werden, um in Krisenfällen Handlungsfähigkeit durch rechtssichere Beschlüsse herzustellen. Die Änderung des Kommunalverfassungsgesetzes ist dafür zwingend erforderlich. Damit erhalten die Kommunen die Rechtsgrundlage, um digitale Abstimmungsmöglichkeiten zu ermöglichen.

 

Empfehlung der Antragskommission:
Erledigt durch Regierungshandeln