36/I/2021 Digitale Bildung

Status:
geändert angenommen

Die Landesregierung möge/muss …

  1. … die Ziele der „digitalen Bildung“ in einem genau ausformulierten Rahmen beschreiben. Hier reicht es z.B. nicht zu definieren: „Nutzung von Tabellenkalkulationssoftware“.  Es müssen genaue Ziele mit Einbindung in die vorhandenen (oder präzisierten) Curricula beschrieben werden.
  2. … vor diesem Hintergrund die Kompetenzzentren für regionale Lehrkräftefortbildung zu beauftragen , benachbarte Schulen in den Stand zu versetzen, in gemeinsamen Arbeitsgruppen, die „präzisierten“ curricularen Vorgaben umzusetzen und Konzepte zu erarbeiten. Da z. Zt. die Schulen je nach ihren personellen Möglichkeiten die „Digitalisierung“ in den Unterricht einbinden, ist die Variabilität der unterrichtlichen Nutzung von digitalen Medien unübersehbar. Erinnert sei hier an die hohe Effektivität der Kurse in den RCC´s (Regionale Computerzentren), die es in relativ kurzer Zeit vermocht haben, Kolleginnen und Kollegen fast aller Schulen in ihrem Bereich in die damals „Neuen Technologien“ einzuführen.
  3. … Sorge dafür tragen, dass durch die sehr schnelle Weiterentwicklung der „Digitalen Medien“ die präzisierten curricularen Vorgaben in einem kurzfristigen Zeitraum überarbeitet werden (… alle 3 bis 4 Jahre).

 

Begründung:

In Anbetracht des Landeskonzepts „Medienkompetenz in Niedersachsen – Ziellinie 2020“ /„Digitale Bildung in Niedersachsen“: Die Schulen auf dem Weg ins digitale Zeitalter mit den Schwerpunkten Medienkompetenz in Niedersachsen – Ziellinie 2020 mit den verbindlichen Schritten für alle Bildungsbereiche sowie der damit einhergehenden Qualifizierung der Lehrkräfte, soll der Antrag dazu dienen, eine umfassende und flächendeckende digitale Bildung für alle Schulstufen und Schulformen zu erreichen.

 

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme in der Version der Antragskommission
Version der Antragskommission:

 

Die Landesregierung möge

  1. … die Ziele der „digitalen Bildung“, wie sie im Konzept „Medienkompetenz in Niedersachsen – Ziellinie 2025“ der Landesregierung beschlossen worden sind, konkretisieren und verstetigen.
  2. …durch adäquate Fortbildungen die Lehrkräfte in die Lage versetzen, die Ziele der digitalen Bildung umzusetzen.
  3. … Sorge dafür tragen, dass die schnelle und umfassende Weiterentwicklung der technischen Möglichkeiten mit bedacht wird.
Beschluss: geändert angenommen
Text des Beschlusses:

 

Die Landesregierung möge

  1. … die Ziele der „digitalen Bildung“, wie sie im Konzept „Medienkompetenz in Niedersachsen – Ziellinie 2025“ der Landesregierung beschlossen worden sind, konkretisieren und verstetigen.
  2. …durch adäquate Fortbildungen die Lehrkräfte in die Lage versetzen, die Ziele der digitalen Bildung umzusetzen.
  3. … Sorge dafür tragen, dass die schnelle und umfassende Weiterentwicklung der technischen Möglichkeiten mit bedacht wird.
Beschluss-PDF: