12/I/2021 Ehrenamtlichen-Quote für Delegierte zu Parteitagen

Status:
Ablehnung

Der Landesparteitag stellt den Antrag an den Bundesparteitag, das Organisationsstatut wie folgt zu ergänzen:

Die SPD führt eine Quotierungsregelung ein, wonach mindestens 50 Prozent der Delegierten zu Bezirks-, Landes- und Bundesparteitagen mit Ehrenamtlichen besetzt werden müssen. Ehrenamtliche sind Mitglieder, die nicht mittelbar oder unmittelbar ein Einkommen durch die Partei erzielen, das keine Aufwandsentschädigung für ein kommunales Mandat darstellt. Als Bezieher*innen eines mittelbaren Einkommens gelten auch jene MItglieder, deren Vergütung sich nach den einschlägigen Regelungen für die Vergütung für Abgeordnete oder Minister*innen des Bundes oder des Landes richten, oder die politische oder Wahlbeamt*innen sind.

 

Begründung:

„Die SPD hat eine Reihe von Problemen. Zu den bisher wenig ausgeleuchteten und doch zugleich zu den gravierendsten gehört der tiefe Graben, der sich zwischen Führung in Berlin und Mittelbau der Partei, den Hauptamtlichen, Parteitagsdelegierten und Unterbezirksverantwortlichen, aufgetan hat.“ So heißt es in der Analyse der Bundestagswahl 2017 für den Parteivorstand „Aus Fehlern lernen“. Weiter heißt es dort: „Manche Landesparteitage dienen mehr der Präsentation der eigenen Spitze und weniger der Diskussion über inhaltliche Konzepte. Auf Bundesparteitagen werden Vorschläge von unten regelmäßig der Regierungslogik angepasst und in der Mühle der Antragskommission geschreddert.“ (Seiten 71 und 74)

Um den Transfer von Positionen, Konzepten u.a. „von unten nach oben“ wiederherzustellen, soll deshalb eine Regelung eingeführt werden, wonach mindestens die Hälfte der Parteitagsdelegierten ehrenamtliche Mitglieder der Partei sein sollen. Unter Ehrenamtlichen sind Mitglieder zu verstehen, die ihr Einkommen nicht unmittelbar (als Beschäftigte einer Parteigliederung) oder mittelbar (als Beschäftigte einer Fraktion oder einer*eines Abgeordneten oder als Abgeordnete, ausgenommen kommunale Mandatsträger*innen, als Bundestags- oder Landtagsabgeordnete, als politische oder Wahlbeamt*innen) erzielen. Diese Regelung beschädigt nicht den Wert der hauptamtlichen Mandatsträger*innen, da diese ohnehin in beratender Funktion an den jeweiligen Parteitagen teilnehmen können.

Die Regelung soll in das Organisationsstatut der SPD aufgenommen werden.

 

Empfehlung der Antragskommission:
Ablehnung
Beschluss: Ablehnung
Text des Beschlusses:

Der Landesparteitag stellt den Antrag an den Bundesparteitag, das Organisationsstatut wie folgt zu ergänzen:

Die SPD führt eine Quotierungsregelung ein, wonach mindestens 50 Prozent der Delegierten zu Bezirks-, Landes- und Bundesparteitagen mit Ehrenamtlichen besetzt werden müssen. Ehrenamtliche sind Mitglieder, die nicht mittelbar oder unmittelbar ein Einkommen durch die Partei erzielen, das keine Aufwandsentschädigung für ein kommunales Mandat darstellt. Als Bezieher*innen eines mittelbaren Einkommens gelten auch jene MItglieder, deren Vergütung sich nach den einschlägigen Regelungen für die Vergütung für Abgeordnete oder Minister*innen des Bundes oder des Landes richten, oder die politische oder Wahlbeamt*innen sind.

 

Beschluss-PDF: