3/I/2021 Einführung des Parité-Gesetzes - Antrag zur Änderung des Niedersächsischen Landeswahlgesetzes und des Bundeswahlgesetzes

Status:
Überweisung

Das Niedersächsische Landeswahlgesetz und das Bundeswahlgesetz sollen zugunsten einer ausgeglichenen Anzahl weiblicher und männlicher Abgeordneter im Niedersächsischen Landtag und im Deutschen Bundestag reformiert werden. Somit soll die fehlende Chancengleichheit von Kandidat*innen beseitigt und eine gleichberechtigte demokratische Teilhabe der Bürgerinnen in Land und Bund wirksam durchgesetzt werden.

Zur Herbeiführung der paritätischen Parlamentsbesetzung gibt es verschiedene Ansätze, welche die Wahlvorschlagsverfahren im Vorfeld der Land- und Bundestagswahlen für alle Parteien und politischen Vereinigungen betreffen.

Der Landesparteitag möge beschließen, dass alle rechtlich bestehenden Möglichkeiten, wie paritätisch besetzte Listen und die Bildung von Wahlkreistandems, auf ihre Übertragbarkeit auf das Land Niedersachsen, den Bund und die Kommunen geprüft werden. Im Anschluss daran soll die am geeignetsten erachtete Variante im Niedersächsischen und im bundesweiten Wahlsystem verankert und praktisch umgesetzt werden.

In die vom SPD-Landesverband eingesetzte Arbeitsgruppe zur Untersuchung verschiedener Wahlvorschlagsverfahren sollen auch Mitglieder des SPD-Bezirks Braunschweig entsandt werden. Bei der Besetzung der Kommission ist darauf zu achten, dass verfassungsrechtlicher Sachverstand vertreten ist. Die Ergebnisse der Arbeitsgruppe sollen zeitnah in einem breit angelegten Dialogprozess innerhalb des SPD-Bezirks vorgestellt und diskutiert werden. Zudem soll auch eine paritätische Besetzung in der Verbandsversammlung des Regionalverbandes Großraum Braunschweig umgesetzt werden.

 

Empfehlung der Antragskommission:
Überweisen an: Material an den SPD-Landesvorstand
Beschluss: Überweisung
Text des Beschlusses:

Das Niedersächsische Landeswahlgesetz und das Bundeswahlgesetz sollen zugunsten einer ausgeglichenen Anzahl weiblicher und männlicher Abgeordneter im Niedersächsischen Landtag und im Deutschen Bundestag reformiert werden. Somit soll die fehlende Chancengleichheit von Kandidat*innen beseitigt und eine gleichberechtigte demokratische Teilhabe der Bürgerinnen in Land und Bund wirksam durchgesetzt werden.

Zur Herbeiführung der paritätischen Parlamentsbesetzung gibt es verschiedene Ansätze, welche die Wahlvorschlagsverfahren im Vorfeld der Land- und Bundestagswahlen für alle Parteien und politischen Vereinigungen betreffen.

Der Landesparteitag möge beschließen, dass alle rechtlich bestehenden Möglichkeiten, wie paritätisch besetzte Listen und die Bildung von Wahlkreistandems, auf ihre Übertragbarkeit auf das Land Niedersachsen, den Bund und die Kommunen geprüft werden. Im Anschluss daran soll die am geeignetsten erachtete Variante im Niedersächsischen und im bundesweiten Wahlsystem verankert und praktisch umgesetzt werden.

In die vom SPD-Landesverband eingesetzte Arbeitsgruppe zur Untersuchung verschiedener Wahlvorschlagsverfahren sollen auch Mitglieder des SPD-Bezirks Braunschweig entsandt werden. Bei der Besetzung der Kommission ist darauf zu achten, dass verfassungsrechtlicher Sachverstand vertreten ist. Die Ergebnisse der Arbeitsgruppe sollen zeitnah in einem breit angelegten Dialogprozess innerhalb des SPD-Bezirks vorgestellt und diskutiert werden. Zudem soll auch eine paritätische Besetzung in der Verbandsversammlung des Regionalverbandes Großraum Braunschweig umgesetzt werden.

 

Beschluss-PDF:
Überweisungs-PDF: