13/I/2021 Eizellenspende legalisieren

Status:
Annahme

Der SPD-Landesparteitag fordert die Legalisierung von Eizellenspenden. Diese sollen ähnlich der Samenspende als Reproduktionsbehandlung geregelt werden. Dabei muss sichergestellt werden, dass für die Annahme von Frauen zur Behandlung nicht nach dem Partnerschaftsstatus unterschieden wird.

 

Begründung:

Bei der Eizellenspende greift eine Frau auf Eizellen einer Spenderin zurück, um sich einen Kinderwunsch zu erfüllen. Dabei werden die Eizellen einer Spenderin mit den Samenzellen des jeweiligen Partners in vitro vereint, um Embryonen zu zeugen. Im Anschluss erfolgt der Embryonentransfer in die Gebärmutter der Empfängerin. Auf diese Weise macht die Eizellenspende eine Schwangerschaft auch für jene Frauen möglich, die andernfalls aus unterschiedlichsten Gründen keine Kinder bekommen könnten. Viele Menschen sind ungewollt kinderlos. Oftmals liegt dies an der Unfruchtbarkeit eines der Partner*innen. Nach bisheriger Rechtslage sind Samenspenden möglich und erlaubt, Eizellenspenden hingegen nicht. Deutschland ist damit eines der wenigen europäischen Länder, die noch eine solche Unterscheidung treffen. Dadurch werden Frauen* in diskriminierender Weise benachteiligt. In Partnerschaften mit einem unfruchtbaren Partner kann durch eine Samenspende Abhilfe geschaffen werden. Im Falle einer Unfruchtbarkeit der Partnerin ist dagegen bisher keine Eizellenspende möglich, obwohl sie vielfach helfen könnte. Grund für die bisherige Unterscheidung ist vor allem die Sorge, im Falle einer Eizellenspende könnte es Zweifel geben, wer Mutter des Kindes wäre. In Zeiten moderner Reproduktionsmedizin können wir solchen Problemen bei der Zuschreibung von Familienrollen jedoch nicht einfach durch wahllose Verbote ausweichen, sondern müssen sie aktiv durch neue Regelungen lösen. In vielen ärztlichen Berufsordnungen ist vorgeschrieben, dass Samenspenden nur an verheiratete Paare oder feste Partnerschaften gehen dürfen, wobei im Fall von lesbischen Paaren sogar eine Ehe vorausgesetzt wird. In einigen Berufsordnungen sind Behandlungen für gleichgeschlechtliche Paare sogar gar nicht erlaubt. Eine solche Unterscheidung ist weder zeitgemäß noch entspricht sie unserem Gesellschaftsbild. Deshalb kann es für eine reproduktionsmedizinische Behandlung nicht auf den Partnerschaftsstatus ankommen.

 

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme
Beschluss: Annahme
Text des Beschlusses:

Der SPD-Landesparteitag fordert die Legalisierung von Eizellenspenden. Diese sollen ähnlich der Samenspende als Reproduktionsbehandlung geregelt werden. Dabei muss sichergestellt werden, dass für die Annahme von Frauen zur Behandlung nicht nach dem Partnerschaftsstatus unterschieden wird.

 

Beschluss-PDF: