2/I/2021 Entlohnung von Arbeitnehmern in Leiharbeit und Werkverträgen

Status:
Erledigt

Die Entlohnung von Arbeitnehmern im Rahmen von Leiharbeit und/oder Werkverträgen muss vom ersten Tag der Tätigkeit an auf mindestens dem gleichen Niveau erfolgen, wie im Unternehmen selbst Beschäftigte mit gleicher/ähnlicher Tätigkeit erhalten.

 

Empfehlung der Antragskommission:
Erledigt durch Beschlussfassung SPD-Bundesparteitag 2019