10/I/2021 Erdgas- und Erdölförderung in Niedersachsen sicherer, umweltverträglicher, transparenter gestalten | Beteiligung der Öffentlichkeit und Grundstückseigentümer*innen

Status:
Überweisung
  • Wir fordern die Landesregierung auf, einen Gesetzesentwurf zur Änderung des Bundesberggesetzes in den Bundesrat einzubringen mit dem Ziel diesen durch eine Gesetzesinitiative in den Bundestag einzubringen. Ziel der Änderung des Bundesberggesetzes soll die Implementierung einer Öffentlichkeitsbeteiligung sein, bezüglich Genehmigungsverfahren von Explorationen, Bohrmaßnahmen, Durchführungen von Fracking-Maßnahmen sowie Bewilligungsverfahren für Betriebspläne (etc.).
  • Außerdem sollen von potentiellen Förderungsstecken/-stellen betroffene Grundstückseigentümer*innen ein Vetorecht gegen neue Bohrungen auf ihrem Grundstück erhalten.
  • Wie Lars Klingbeil (SPD), MdB, fordern wir umgehende Verhandlungen mit den Erdgasunternehmer*innen, Trinkwasserversorger*innen und Naturschutzversorger*innen ein Moratorium über die geplanten Erdgas und Erdölerkundungen in den Landkreisen Osterholz, Heidekreis, Verden, Rotenburg (Wümme) und Diepholz. Darüber hinaus fordern wir analog weitere Verhandlungen für alle betroffenen Regionen bzw. Landkreise.

Umweltverträglichkeitsprüfungen per se:

  • Für jede neue Bohrung muss verpflichtend eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden. (Aufnahme in Anlage 1 Liste „UVP-pflichtige Vorhaben“ UVPG)
  • Außerdem müssen Umweltverträglichkeitsprüfungen für bestehende Fracks, die sich innerhalb der von uns neu geforderten Abstandsregelungen für neue Bohrungen befinden, nachgeholt werden. Bei einem negativen Resultat fordern wir eine Stilllegung des Förderstandorts.
  • Keine Bohrungen, Explorationen und Unterbohrungen von Trinkwasserschutz-, Landschaftsschutz-, Trinkwassergewinnungs- und Naturschutzgebieten sowie in Wassereinzugsgebieten von Trinkwasserschutz- und Trinkwassergewinnungsgebieten.
  • Zu diesen Punkten fordern wir dementsprechend eine Gesetzesinitiative der Landesregierung mit den nötigen Änderungen im Wasserhaushalts- und Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz

Abstandsregelungen für Erdgas-/Erdölförderstätten von Siedlungen, Landschaftsschutz- und Trinkwasserschutzgebieten:

  • Wir fordern die sofortige Stilllegung und den adäquaten Rückbau von Bohrungsstandorten in Trinkwasserschutz- und Landschaftsschutzgebieten.
  • Neue Erdgasförderstandorte müssen einen Mindestabstand von Siedlungen von 2 km einhalten.

Kompromisslose Ablehnung von unkonventionellem Fracking:

  • Wir lehnen unkonventionelles Frackings jeglicher Art ab, d.h. wir fordern eine grundlegende Änderung des Bundesfrackinggesetzes zum Verbot der momentan noch erlaubten Testbohrungen nach unkonventioneller Frackingmethode.

Beweislastumkehr für Schäden:

  • Wir fordern die Beweislastumkehr für Schäden. Danach ist vom jeweiligen Gasförderunternehmen nachzuweisen, dass in (un)mittelbarer Nähe zu den betriebenen Förderanlagen aufgetretene Schäden in der Umwelt, in Grund und Boden oder am Eigentum anderer, nicht ursächlich in der Gasförderung und in den damit verbundenen Maßnahmen, einschließlich des Betreibens von Lagerstättenwasserleitungen und dem Verpressen von Flow-Back. Gleiches gilt für aufgetretene Schäden bei Testbohrungen.
  • Die Gasförderunternehmen müssen sich dafür versicherungsrechtlich absichern oder entsprechende Kautionen für eventuell auftretende Schäden hinterlegen.

Eindämmung der Erdölbohrungen mit Hinblick auf Einhaltung der Klimaschutzziele:

  • Mit Hinblick auf das Pariser Abkommen fordern wir die stufenweite Eindämmung neuer Erdölbohrstandorte mit dem Ziel, bis 2030 keine neuen Erdölbohrungen in Niedersachsen durchzuführen. Hierbei fordern wir zur Sicherung von Arbeitsplätzen finanzielle Unterstützung für die betroffenen Landkreise zur Schaffung hinreichender Umbildungsmaßnahmen für die betroffenen Arbeitnehmer*innen.

Grundsätzliche Behandlung von Lagerstättenwasser und Kontrolle bei der Entsorgung:

  • Vor dem Hintergrund der angekündigten Entwicklung einer Technik zur Behandlung von Lagerstättenwasser erwarten wir, anfallendes Lagerstättenwasser aus schon vorhandenen Erdgasförderstätten vor der Verpressung mit dieser Technik zu behandeln, um eine Gefährdung des Grundwassers und des Bodens auszuschließen. Hierbei fordern wir eine Ausweitung der Kontrollen bei der Entsorgung des Lagerstättenwassers.

Schadstoffmessungen beim Abfackeln:

  • Sofern Abfackeln bei Erdöl-/ Erdgasanlagen, egal ob über Hochtemperaturfackeln oder kaltes Abfackeln, nötig ist, sind zusätzlich ständige Schadstoffmessungen der Abgasfahne des kalt abgeblasenen Gasstromes vorzunehmen. Alle Messwerte müssen öffentlich zugänglich sein.

 

Begründung:

Ein kleines Dorf in der Rotenburgischen Geest am Rande der Lüneburger Heide verfügt nach letzten Studien über die höchst gemessen Krebsrate per EInwohner*innen in ganz Deutschland. Häufig auftretend ist hierbei vorallem Blutkrebserkrankungen bei Männern über 40 Jahren. Einwohner*innen und die Wissenschaft vermuten die hohe Krebsrate in Bothel hat ihren Ursprung durch eine hohe Benzolkontaminierung welche durch den Konsum durch Wildfleisch oder Pilzen aus den heimischen Wälder stammt, Bothel liegt im Herzen des Erdgasfördergebietes Lüneburger Heide. In einen der Bohrungsstandorte gab es Anfang der 2000er einen schweren Unfall, wo giftiges benzolhaltiges Lagerstättenwasser in der von Bohrung umliegende Oberfläche austrat. Seit dem steig die Krebsrate massiv dort an. Bis dato sind bereits 14 Menschen an Folge der Krebserkrankungen verstorben. Der Fall Bothel ist kein EInzelfall, denn auch an anderen aktuellen Standorten in Deutschland oder in anderen Ländern, wie zum Beispiel den USA wird klar deutlich, wie schädlich diese Art von Erdgasförderung und vorallem Fracking-Methode wirklich ist. Sowohl die Natur als auch der Mensch haben unter diesem Wirtschaftszweig zu leiden. Das Ausmaß der schädlichen Substanzen, die unkontrolliert austreten und unsichtbar für das menschliche Auge Luft und Wasser verschmutzen, sind eine Gefahr für die Umwelt.

Problematisch ist vor allem, dass nicht sichergestellt werden kann, dass kein, mit für Mensch und Umwelt gefährlichen Substanzen vermischtes, Lagerstättenwasser in nutzbare Grundwasserkörper gelangt. Potentielle, aber eben nicht verhinderbare Schäden sind irreversibel und gefährden die Nutzung des Grundwassers dauerhaft.

Gegenüber den Beispielfällen wie Bothel, hat die Regierung hat den Auftrag das Leben und die Gesundheit der Menschen zu schützen und außerdem lebensnotwendige Ressourcen wie das Grundwasser für die nachfolgenden Generationen zu sichern. Es kann nicht sein, dass der Gesetzgeber kurzfristige wirtschaftliche Interessen über das Leben und die Gesundheit von Menschen stellt. Die Menschen müssen durch eine verbesserte Gesetzgebung vor den Auswirkungen durch das Handeln einzelner Unternehmen geschützt werden und diese müssen als Verursacher zur Verantwortung herangezogen werden können.

Es ist unser Auftrag die Bewohner*innen des Landes zu schützen in dem die Auflagen verbessert werden. Es kann nicht sein, dass diese Menschen keine Entschädigung bekommen, weil das Gesetz die Unternehmen schützt und nicht die Bewohner*innen des Landes. Denn auch wenn diese Gesellschaft Wirtschaft braucht, braucht sie noch mehr Gesundheit.

Die Pflicht des Gesetzgebers lebensnotwendige Ressourcen wie Grundwasser für die nachfolgenden Generationen zu sichern und zu schützen kann ebenfalls nicht fahrlässig durch die Verfolgung verhältnismäßig kurzfristiger wirtschaftlicher Interessen verletzt werden.

Erdöl und Erdgas sind zwar derzeit wichtige Brennstoffe für unsere Gesellschaft. Aber neben der allgemeinen Bevölkerung sind andere Wirtschaftszweige wie die Landwirtschaft auf die Nutzung von “gesundem” Grundwasser angewiesen.

Außerdem sind im Hinblick auf das Pariser Abkommen, dessen Einhaltung aktuell durch die betroffene Generation bei den Fridays for Future gefordert wird, sollten wir vermehrt in die Innovation erneuerbarer Energieträger investieren und nicht unsere Gesundheit und die Zukunft unserer Kinder für veraltete Brennstoffe und deren Förderung opfern.

 

Empfehlung der Antragskommission:
Überweisen an: Material an die SPD-Landtagsfraktion
Beschluss: Überweisung
Text des Beschlusses:
  • Wir fordern die Landesregierung auf, einen Gesetzesentwurf zur Änderung des Bundesberggesetzes in den Bundesrat einzubringen mit dem Ziel diesen durch eine Gesetzesinitiative in den Bundestag einzubringen. Ziel der Änderung des Bundesberggesetzes soll die Implementierung einer Öffentlichkeitsbeteiligung sein, bezüglich Genehmigungsverfahren von Explorationen, Bohrmaßnahmen, Durchführungen von Fracking-Maßnahmen sowie Bewilligungsverfahren für Betriebspläne (etc.).
  • Außerdem sollen von potentiellen Förderungsstecken/-stellen betroffene Grundstückseigentümer*innen ein Vetorecht gegen neue Bohrungen auf ihrem Grundstück erhalten.
  • Wie Lars Klingbeil (SPD), MdB, fordern wir umgehende Verhandlungen mit den Erdgasunternehmer*innen, Trinkwasserversorger*innen und Naturschutzversorger*innen ein Moratorium über die geplanten Erdgas und Erdölerkundungen in den Landkreisen Osterholz, Heidekreis, Verden, Rotenburg (Wümme) und Diepholz. Darüber hinaus fordern wir analog weitere Verhandlungen für alle betroffenen Regionen bzw. Landkreise.

Umweltverträglichkeitsprüfungen per se:

  • Für jede neue Bohrung muss verpflichtend eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden. (Aufnahme in Anlage 1 Liste „UVP-pflichtige Vorhaben“ UVPG)
  • Außerdem müssen Umweltverträglichkeitsprüfungen für bestehende Fracks, die sich innerhalb der von uns neu geforderten Abstandsregelungen für neue Bohrungen befinden, nachgeholt werden. Bei einem negativen Resultat fordern wir eine Stilllegung des Förderstandorts.
  • Keine Bohrungen, Explorationen und Unterbohrungen von Trinkwasserschutz-, Landschaftsschutz-, Trinkwassergewinnungs- und Naturschutzgebieten sowie in Wassereinzugsgebieten von Trinkwasserschutz- und Trinkwassergewinnungsgebieten.
  • Zu diesen Punkten fordern wir dementsprechend eine Gesetzesinitiative der Landesregierung mit den nötigen Änderungen im Wasserhaushalts- und Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz

Abstandsregelungen für Erdgas-/Erdölförderstätten von Siedlungen, Landschaftsschutz- und Trinkwasserschutzgebieten:

  • Wir fordern die sofortige Stilllegung und den adäquaten Rückbau von Bohrungsstandorten in Trinkwasserschutz- und Landschaftsschutzgebieten.
  • Neue Erdgasförderstandorte müssen einen Mindestabstand von Siedlungen von 2 km einhalten.

Kompromisslose Ablehnung von unkonventionellem Fracking:

  • Wir lehnen unkonventionelles Frackings jeglicher Art ab, d.h. wir fordern eine grundlegende Änderung des Bundesfrackinggesetzes zum Verbot der momentan noch erlaubten Testbohrungen nach unkonventioneller Frackingmethode.

Beweislastumkehr für Schäden:

  • Wir fordern die Beweislastumkehr für Schäden. Danach ist vom jeweiligen Gasförderunternehmen nachzuweisen, dass in (un)mittelbarer Nähe zu den betriebenen Förderanlagen aufgetretene Schäden in der Umwelt, in Grund und Boden oder am Eigentum anderer, nicht ursächlich in der Gasförderung und in den damit verbundenen Maßnahmen, einschließlich des Betreibens von Lagerstättenwasserleitungen und dem Verpressen von Flow-Back. Gleiches gilt für aufgetretene Schäden bei Testbohrungen.
  • Die Gasförderunternehmen müssen sich dafür versicherungsrechtlich absichern oder entsprechende Kautionen für eventuell auftretende Schäden hinterlegen.

Eindämmung der Erdölbohrungen mit Hinblick auf Einhaltung der Klimaschutzziele:

  • Mit Hinblick auf das Pariser Abkommen fordern wir die stufenweite Eindämmung neuer Erdölbohrstandorte mit dem Ziel, bis 2030 keine neuen Erdölbohrungen in Niedersachsen durchzuführen. Hierbei fordern wir zur Sicherung von Arbeitsplätzen finanzielle Unterstützung für die betroffenen Landkreise zur Schaffung hinreichender Umbildungsmaßnahmen für die betroffenen Arbeitnehmer*innen.

Grundsätzliche Behandlung von Lagerstättenwasser und Kontrolle bei der Entsorgung:

  • Vor dem Hintergrund der angekündigten Entwicklung einer Technik zur Behandlung von Lagerstättenwasser erwarten wir, anfallendes Lagerstättenwasser aus schon vorhandenen Erdgasförderstätten vor der Verpressung mit dieser Technik zu behandeln, um eine Gefährdung des Grundwassers und des Bodens auszuschließen. Hierbei fordern wir eine Ausweitung der Kontrollen bei der Entsorgung des Lagerstättenwassers.

Schadstoffmessungen beim Abfackeln:

  • Sofern Abfackeln bei Erdöl-/ Erdgasanlagen, egal ob über Hochtemperaturfackeln oder kaltes Abfackeln, nötig ist, sind zusätzlich ständige Schadstoffmessungen der Abgasfahne des kalt abgeblasenen Gasstromes vorzunehmen. Alle Messwerte müssen öffentlich zugänglich sein.

 

Beschluss-PDF:
Überweisungs-PDF: