84/I/2021 Förderung von Demokratiebildung an Berufsbildenden Schulen verstärken

Status:
Überweisung

Die besondere Verantwortung der gesamten Schule für den Bildungsauftrag gemäß §2 NSchG muss stärker herausgestellt und mit Leben gefüllt werden.

Schulinterne Fortbildungen für das gesamte Kollegium mit dem Ziel, das demokratische Bewusstsein zu stärken und Potenziale für echte Beteiligung zu identifizieren, sollen verpflichtend durchgeführt werden. Hierbei können Zukunftswerkstätten als Methode geeignete Impulse für ein schulspezifisches Demokratiekonzept setzen. Sukzessive muss der Demokratisierungsprozess durch Erweiterung des Teilnehmerkreises auf Schüler*innen, Eltern und nicht lehrendes Personal fortgeführt werden.

 

Begründung:

Die Verantwortung für den Demokratieprozess an berufsbildenden Schulen kann nicht alleine von den Politiklehrenden getragen werden, sondern muss als Gemeinschaftsaufgabe verstanden werden. Es geht darum an demokratischen Haltungen und gemeinsamen Werten zu arbeiten. Die bestehenden Beteiligungsstrukturen an berufsbildenen Schulen werden derzeit nicht für eine echte Partizipation genutzt (s. Aufsatz von Anja Besand, “Die Krise als Lerngelegenheit”, TU Dresden). Die Wahrnehmung in Gesellschaft und Medien ist, dass die Demokratie spürbar an gesellschaftlicher Akzeptanz verliert. Die Antwort darauf kann nur eine excellente Demokratiebildung sein. Die Situation an den berufsbildenden Schule spiegelt diese Erkenntnis noch nicht wider.

 

Empfehlung der Antragskommission:
Überweisen an: Material an die SPD-Landtagsfraktion
Beschluss: Überweisung
Text des Beschlusses:

Die besondere Verantwortung der gesamten Schule für den Bildungsauftrag gemäß §2 NSchG muss stärker herausgestellt und mit Leben gefüllt werden.

Schulinterne Fortbildungen für das gesamte Kollegium mit dem Ziel, das demokratische Bewusstsein zu stärken und Potenziale für echte Beteiligung zu identifizieren, sollen verpflichtend durchgeführt werden. Hierbei können Zukunftswerkstätten als Methode geeignete Impulse für ein schulspezifisches Demokratiekonzept setzen. Sukzessive muss der Demokratisierungsprozess durch Erweiterung des Teilnehmerkreises auf Schüler*innen, Eltern und nicht lehrendes Personal fortgeführt werden.

 

Beschluss-PDF:
Überweisungs-PDF: