Das Land Niedersachsen wird aufgefordert, die Instrumente zur Kommunalfinanzierung für die Kommunen so auszugestalten, dass sie den gesellschaftlichen Herausforderungen mit einem ausgeglichenen Haushalt begegnen können, d.h., dass :
- die Verteilungsschlüssel für Umsatz- und Einkommenssteuer so festzulegen, dass die kommunalen Haushalte langfristig und nachhaltig abgesichert sind;
- die Kosten für Aufgaben, die in ihren Aufgabenbereich fallen, nicht länger auf die Kommunen abzuwälzen, sondern selbst zu übernehmen sind und wirksame Instrumente zur Entschuldung der Kommunen insbesondere mit Blick auf die Kassenkredite zu entwickeln und anzubieten sind.
Ob unsere Gesellschaft funktioniert, entscheidet sich vor allem in den Städten und Gemeinden. Vor allem, wenn es um Bildung, Inklusion, Teilhabe und Migration geht, entscheidet sich vor Ort, ob möglichst alle von guter Bildung, wirtschaftlichem Wohlstand und gesellschaftlicher Teilhabe profitieren können. Eine solidarische Gesellschaft kann aber nur gelingen, wenn vor Ort die Angebote gemacht und durchgehalten werden, die wir seit Jahren unter dem Begriff des „Laatzener Profils für Bildung“ propagieren, durchsetzen und durchhalten.
Aber selbst, wenn wir diese Angebote, die alle freiwillig sind, vollständig streichen würden, könnten wir keinen ausgeglichenen Haushalt beschließen, denn diese Leistungen machen nur knapp 7 Prozent der Ausgaben der Stadt im Ergebnishaushalt aus. Darum brauchen wir dringend einen neuen Verteilungsschlüssel für die Anteile an der Umsatz- und der Einkommenssteuer, damit wir in den Räten nicht nur immer den Mangel verwalten, sondern endlich wieder finanziellen Raum für die Gestaltung unseres Gemeinwesens bekommen.
Erschwerend kommt hinzu, dass wir seit Jahren Maßnahmen finanzieren, die in den Aufgabenbereich von Land oder Bund fallen, ohne dass diese bereit wären, die Kosten dafür zu übernehmen. Die Liste ist lang, hier nur einige Beispiele: Sprachförderung in den Kindertagesstätten, Sozialarbeit an den Schulen, Bereitstellung von Krippenplätzen, Unterhaltsvorschussleistungen, Kosten der Verlässlichen Grundschule.
Der Rat der Stadt Laatzen muss deshalb seit 2003 durchgehend in jedem Jahr einen Haushalt beschließen, der höhere Ausgaben als Einnahmen aufweist und damit die Verschuldung der Stadt anwachsen lässt. Ich verteidige jede Einsparung, die wir in den letzten 14 Jahren nicht gemacht haben, denn jede dieser Einsparung hätte zu einem massiven Qualitätsverlust im Angebot der Stadt geführt.
Das niedersächsische Instrument der Bedarfszuweisung an „notleidende“ Kommunen ist überholt und muss durch sinnvollere Instrumente ersetzt werden – vor allem, weil es nicht geeignet ist, die betroffenen Kommunen wirksam und langfristig zu entschulden. Zusätzlich behandelt es auch noch die betroffenen Kommunen wie unreife Kinder, die nicht mit ihrem Taschengeld umgehen können. Die SPD-Fraktion im Rat wird deshalb in den anstehenden Verhandlungen mit dem niedersächsischen Innenministerium klar vertreten, dass sie einer Bedarfszuweisung nur zustimmen wird, wenn sich das Land verpflichtet, rückwirkend und zukünftig die Kosten aus ihren eigenen Aufgaben zu übernehmen, die die Stadt bisher aus eigenen Mitteln bezahlt.
Wir brauchen jetzt und sofort eine Kehrtwende bei der finanziellen Ausstattung der Kommunen!
Das Land Niedersachsen wird aufgefordert, die Instrumente zur Kommunalfinanzierung für die Kommunen so auszugestalten, dass sie den gesellschaftlichen Herausforderungen mit einem ausgeglichenen Haushalt begegnen können, d.h., dass :
- die Verteilungsschlüssel für Umsatz- und Einkommenssteuer so festzulegen, dass die kommunalen Haushalte langfristig und nachhaltig abgesichert sind;
- die Kosten für Aufgaben, die in ihren Aufgabenbereich fallen, nicht länger auf die Kommunen abzuwälzen, sondern selbst zu übernehmen sind und wirksame Instrumente zur Entschuldung der Kommunen insbesondere mit Blick auf die Kassenkredite zu entwickeln und anzubieten sind.