Das Land Niedersachsen wird aufgefordert, denjenigen Pflegekräften, die bisher nicht bei der Auszahlung des Corona-Bonus in 2020 berücksichtigt wurden, einen „Pflegebonus 2021“ von 500 Euro zu zahlen.
Der „Pflegebonus 2021“ ist auf alle in der Pflege Beschäftigten auszuweiten, die in Krankenhäusern, Altenheimen und Einrichtungen oder ambulant für Menschen mit physischen, geistigen und psychischen Einschränkungen arbeiten – unabhängig von der Trägerschaft.
Die bürokratischen Hürden, die eine Auszahlung des Corona-Bonus in 2020 erschwerten, müssen umgehend abgebaut werden, um den Beschäftigten einen einfachen und schnellen Zugang zu den Bonusleistungen in voller Höhe von 500 Euro zu ermöglichen.
Durch rechtliche Regelungen ist zu gewährleisten, dass die Summe ungekürzt bei den Berechtigten ankommt.
Die Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit der Bonuszahlungen muss bis zur Auszahlung an alle verlängert werden.
Das Land Niedersachsen wird aufgefordert, denjenigen Pflegekräften, die bisher nicht bei der Auszahlung des Corona-Bonus in 2020 berücksichtigt wurden, einen „Pflegebonus 2021“ von 500 Euro zu zahlen.
Der „Pflegebonus 2021“ ist auf alle in der Pflege Beschäftigten auszuweiten, die in Krankenhäusern, Altenheimen und Einrichtungen oder ambulant für Menschen mit physischen, geistigen und psychischen Einschränkungen arbeiten – unabhängig von der Trägerschaft.
Die bürokratischen Hürden, die eine Auszahlung des Corona-Bonus in 2020 erschwerten, müssen umgehend abgebaut werden, um den Beschäftigten einen einfachen und schnellen Zugang zu den Bonusleistungen in voller Höhe von 500 Euro zu ermöglichen.
Durch rechtliche Regelungen ist zu gewährleisten, dass die Summe ungekürzt bei den Berechtigten ankommt.
Die Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit der Bonuszahlungen muss bis zur Auszahlung an alle verlängert werden.