15/I/2021 Gleichberechtigung beim Blutspenden

Status:
Erledigt

Gleichberechtigung Homosexueller bei Blutspenden: Homo- und Heterosexuelle Menschen sollen bei der Blutspende gleichgestellt werden und nicht erst nach einer sexuellen Karenzzeit Blut spenden dürfen, da dies eine Diskriminierung darstellt.

 

Begründung:

Der Europäische Gerichtshof hatte 2015 die EU-Regelungen zum Blutspendeverbot für Homosexuelle präzisiert und generelle Verbote als unzulässig erklärt.

Die Bundesärztekammer hat darauf die Richtlinien überarbeitet und erklärt, dass homosexuelle nach einer sexuellen Karenzzeit von 6 Monaten Blut spenden dürfen.

 

Empfehlung der Antragskommission:
Erledigt durch Beschlussfassung Landesparteitag 14.04.2018