Gleichberechtigung Homosexueller bei Blutspenden: Homo- und Heterosexuelle Menschen sollen bei der Blutspende gleichgestellt werden und nicht erst nach einer sexuellen Karenzzeit Blut spenden dürfen, da dies eine Diskriminierung darstellt.
Begründung:
Der Europäische Gerichtshof hatte 2015 die EU-Regelungen zum Blutspendeverbot für Homosexuelle präzisiert und generelle Verbote als unzulässig erklärt.
Die Bundesärztekammer hat darauf die Richtlinien überarbeitet und erklärt, dass homosexuelle nach einer sexuellen Karenzzeit von 6 Monaten Blut spenden dürfen.
Empfehlung der Antragskommission:
Erledigt durch Beschlussfassung Landesparteitag 14.04.2018
PDF: