/I/2021 Inklusive Beschulung verbessern!

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Die SPD Landtagsfraktion wird aufgefordert sich bei der Landesregierung für die Verbesserung der ‚Inklusiven Beschulung‘ einzusetzen.

Inklusive Beschulung bedeutet alle Kinder mitzunehmen und sie dort abzuholen wo sie gerade stehen. Unsere Gesellschaft hat sich verändert, wir haben Schüler*innen ohne Behinderungen, sowie gehandicapte Schülerinnen und Schüler mit sichtbaren und nicht sichtbaren Beeinträchtigungen, als auch kriegstraumatisierte  Flüchtlingskinder, sowie Kinder die Opfer von häuslicher oder anderer Gewalt sind oder wurden.

1. Um Lehrerinnen und Lehrer auf die doch sehr veränderten gesellschaftlichen Bedingungen vorzubereiten, ist die Veränderung der Studienanforderung an Lehrer*innen erforderlich: Es ist notwendig, im Lehramtsstudium für alle Lehrämter Pflichtscheine in Sonderpädagogik einzuführen.

2. Bis zum Greifen dieser neuen Studienordnung ist es zwingend erforderlich Lehrer*innen im Bereich Sonderpädagogik weiterzubilden. Die vorhandenen Sonderpädagog*innen stehen durch das Weiterlaufen der Förderschulen nicht ausreichend für andere Schulformen zur Verfügung.

3. Es ist eine einheitliche Landesvorgabe zur Bewilligung von Schulbegleitungen erforderlich. Derzeit entscheidet jeder Landkreis autonom, ob die Schulbegleitung oder das stundenweise Schulcoaching bewilligt wird.

4. Im Bereich der Beschulung von Autist*innen ergeben sich vermehrt Schwierigkeiten beim Verständnis. Hier ist es wünschenswert, dass die Landesschulbehörde (NLSchB) Aufgabenalternativen zur Verfügung stellt, besonders in Bereichen mit emotionalem Kontext (zum Beispiel im Fach Deutsch: hier handelt es sich ab Jahrgang neun fast ausschließlich um emotionale Textanalysen). Unter besonderen Bedingungen kann vom Kern-Curriculum abgewichen werden, hierzu sollte die NLSchB zwingend mehr Materialien zur Verfügung stellen.

5. Die Landesschulbehörde muss dafür Sorge tragen, dass der Elternwille von Inklusionsschüler*innen alle Schulformen ortsnah möglich macht. Im Falle der Verweigerung einer Schule sollten disziplinarrechtliche Konsequenzen verhängt werden können.

 

Version der Antragskommission:

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