1/I/2021 Ist das noch gut, oder kann das weg?!

Status:
Überweisung

Wir fordern, dass von Supermärkten, Restaurants & Gaststätten, Lebensmittel, die das MHD geringfügig überschritten haben, kostenlos an interessierte Mitbürger*innen auf Nachfrage herausgegeben werden müssen, sobald diese für den Hausmüll/Müllcontainer vorgesehen sind. Ebenfalls fordern wir, dass das sogenannte „Containern“ (Def.: auch Mülltauchen oder Dumpster Diving genannt, bezeichnet die Mitnahme weggeworfener Lebensmittel aus Müllcontainern) nicht mehr unter Strafe gestellt werden darf. Die meisten Tatbestände begründen sich auf § 123 Abs. 1 StGB (Hausfriedensbruch) und/oder gemäß § 242 StGB (Diebstähle), da der Müllcontainer meist auf dem Gelände der Supermärkte steht und sich die dort befindlichen Lebensmittel noch im Eigentum des Supermarktes befinden.

 

Begründung:

Theoretisch alle Lebensmittel, die in diesem Jahr bis zum 3. Mai hergestellt wurden, landeten in der Tonne. Erst ab dem genannten Tag verbrauchen wir die angebotenen Lebensmittel. Also dann, wenn ein Drittel des Jahres vorbei ist! Somit landen laut der Umweltorganisation WWF jährlich bis zu 18 Millionen Tonnen Lebensmittel im Müll.

Dies hat unter anderem folgende Gründe:

  • Die Supermärkte wollen den Kund*innen immer alles zu jeder Zeit und in mehreren Variationen anbieten. – Das MHD wird von vielen Verbraucher*innen falsch verstanden.
  • In einigen Supermärkten gibt es die Anweisung Supermarktregale immer voll zu halten, da dies kundenfreundlicher sei.
  • In der Landwirtschaft führt der Preiskampf zu einem Überangebot, z.B. bei Milch.
  • Laut eines Artikels des Magazins „Zeit“ lebten im Jahr 2017 in Deutschland immer noch 15,7 % der Bevölkerung unter der Armutsgrenze. Diesen Personen würde es entgegenkommen, wenn sie auf diesem Wege gesunde Lebensmittel ohne großen finanziellen Aufwand bekommen könnten.

 

Empfehlung der Antragskommission:
Überweisen an: Material an die SPD-Bundestagsfraktion, Material an die SPD-Landtagsfraktion
Beschluss: Überweisung
Text des Beschlusses:

Wir fordern, dass von Supermärkten, Restaurants & Gaststätten, Lebensmittel, die das MHD geringfügig überschritten haben, kostenlos an interessierte Mitbürger*innen auf Nachfrage herausgegeben werden müssen, sobald diese für den Hausmüll/Müllcontainer vorgesehen sind. Ebenfalls fordern wir, dass das sogenannte „Containern“ (Def.: auch Mülltauchen oder Dumpster Diving genannt, bezeichnet die Mitnahme weggeworfener Lebensmittel aus Müllcontainern) nicht mehr unter Strafe gestellt werden darf. Die meisten Tatbestände begründen sich auf § 123 Abs. 1 StGB (Hausfriedensbruch) und/oder gemäß § 242 StGB (Diebstähle), da der Müllcontainer meist auf dem Gelände der Supermärkte steht und sich die dort befindlichen Lebensmittel noch im Eigentum des Supermarktes befinden.

 

Beschluss-PDF:
Überweisungs-PDF: