3/I/2021 Lobbyismus transparent machen – Lobbyregister einführen!

Status:
Erledigt

Pluralismus, Meinungs- und Vereinigungsfreiheit sind feste und wesentliche Bestandteile unserer Demokratie. Dies gilt auch für die Möglichkeit, gesellschaftliche Interessen an Parlamente und öffentliche Entscheidungsträger heran zu tragen. Ebenso elementar sind ein gleichberechtigter und von finanziellen Ressourcen unabhängiger Zugang zu politischer Interessenartikulation sowie die Transparenz demokratischer Entscheidungsprozesse.

Deshalb fordern wir:

  1. die Weiterentwicklung des EU-Transparenzregisters hin zu einem verpflichtenden und allgemein gültigen Lobbyregister
  2. die Einführung eines ebenso gestalteten Lobbyregisters für die Regierungen und Parlamente auf Landes- und Bundesebene
  3. die Anpassung der Karenzzeiten für den Berufswechsel von Spitzenpolitiker und die Abschaffung der Ausnahmeregelungen
  4. eine Obergrenze der Nebenverdienste von Politikern und Politikerinnen mit Ausnahme kommunalpolitischer Aufwandsentschädigungen
  5. Einnahmen von Parteien aus Sponsoring und sonstigen Dienstleistungen müssen reguliert und umfassend offengelegt werden
  6. die Einführung einer „legislativen Fußspur“ in Regierungsentwürfen, die dokumentiert, welcher externe Sachverstand bei der Vorbereitung des Gesetzentwurfs an welchen Stellen eingeflossen ist. Die legislative Fußspur soll bei übernommenen Textblöcken den Autor erkennen lassen
  7. wirksame Sanktionen für die Nichteinhaltung vorzusehen.

 

Empfehlung der Antragskommission:
Erledigt durch Regierungshandeln