16/I/2021 Mautpflicht auf B4 als Landstraße erhalten

Status:
Überweisung

Der Parteitag möge beschließen, dass im Falle einer Abstufung der B4 zu einer Landesstraße die Mautpflicht erhalten bleibt.

 

Begründung:

Derzeit sind Autobahnen und Bundesstraßen mautpflichtig. Wenn die A39 als Parallelstrecke zur B4 errichtet wird, werden Teile der B4 zur Landesstraße herabgestuft. Damit entfällt dort die Mautpflicht und es lohnt sich wieder für Spediteure wieder, zur Mautvermeidung auf dieser Straße zu fahren. Die Mauterhebung ist bei einer abgestuften Bundesstraße technisch ohne weiteres möglich, weil dort bereits die technischen Einrichtungen zur Mauterhebung vorhanden sind.

 

Empfehlung der Antragskommission:
Überweisen an: Rücküberweisung an den Antragsteller
Beschluss: Überweisung
Text des Beschlusses:

Der Parteitag möge beschließen, dass im Falle einer Abstufung der B4 zu einer Landesstraße die Mautpflicht erhalten bleibt.

 

Beschluss-PDF:
Überweisungs-PDF: