Im Jahr 2017 wurden 147 Frauen* Opfer von Partner*innenschaftsgewalt. Laut Bundeskriminalamt sind über 82 Prozent der Frauen* von Partner*innenschaftsgewalt betroffen. [1] Mit der Ratifizierung verschiedener internationaler und nationaler rechtlicher Normen, wie beispielsweise der Europäischen Menschenrechtskonvention oder des 2011 beschlossenen „Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“ (auch bekannt als „Istanbul-Konvention“, die seit 1. Februar 2018 in Deutschland in Kraft getreten und damit nationales Recht ist), hat der Staat einen Schutzauftrag für Frauen* übernommen. Um Frauen* und Kinder vor sexueller oder häuslicher Gewalt zu schützen, ist es notwendig, Hilfesysteme zu schaffen und aufrechtzuerhalten.
Finanzierung Frauen*häuser:
Eine Maßnahme zum direkten Schutz von Frauen* vor häuslicher Gewalt stellen dabei Frauenhäuser dar. Wichtig sind dabei die leichte Zugänglichkeit für Betroffene sowie die ausreichende Versorgung mit Schutzplätzen. Für eine ausreichende Versorgung soll dabei laut Europarat ein Platz pro 7500 Einwohner*innen zur Verfügung stehen. Diese Quote wird von Deutschland deutlich verfehlt.
Dies hat zur Folge, dass vielen Frauen* regelmäßig auf Grund von Überfüllung kein Platz in Frauen*häusern geboten werden kann beziehungsweise diese auf andere oftmals weit weg gelegene Frauen*häuser verwiesen werden. Insbesondere in ländlichen Gebieten müssen von häuslicher Gewalt Betroffene oftmals sehr große Entfernungen zurücklegen, um die Möglichkeit eines Schutzplatzes wahrnehmen zu können. Für Viele ist dies auf Grund eines Arbeitsverhältnisses oder jüngerer Kinder schwer bis unmöglich. Rechnet man die große Zahl all derer, die sich nicht an Beratungsstellen wenden, hinzu, stellt man einen erheblichen Mangel an Schutzplätzen fest. Eine Absage auf einen Platz im Frauen*haus für die Betroffenen führt oftmals zu einem Vertrauensverlust in Beratungs- und Hilfsstellen und lässt die von Gewalt Betroffen schutzlos zurück.
Für uns ist klar: Jede Frau*, die häusliche Gewalt erlebt, muss jederzeit die Möglichkeit haben, wohnortnah Schutz und Betreuung zu erfahren. Wir fordern daher einen Rechtsanspruch auf einen Frauen*hausplatz. Dieser muss mit einer besseren finanziellen Ausstattung von Frauen*häusern und anderen Schutz- und Beratungsstellen einhergehen. Insbesondere sollen diese Stellen auch im ländlichen Raum geschaffen werden.
Ein Finanzierungsmodell in Form einer Tagessatzfinanzierung lehnen wir ab, da diese die Kosten des Aufenthalts lediglich auf die Betroffenen abwälzen. So wird die Gewalt gegen Frauen* zum individuellen Problem der einzelnen Frau*. Hinzukommt, dass durch diese Art der Finanzierung bestimmten Personengruppen wie beispielsweise Frauen* ohne gesicherten Aufenthaltsstatus, Auszubildenden, Studierenden oder Sozialhilfeempfängerinnen* der Zugang zu Frauen*häusern gänzlich verwehrt wird oder die Frauen*häuser die Kosten selber tragen müssen. Gewalt gegen Frauen* ist ein gesellschaftliches Problem, welches als solches erkannt und bekämpft werden muss. Hierbei darf Hilfe nicht von der finanziellen Situation der Schutzsuchenden abhängen.
Als Unterstützung für die Kommunen fordern wir daher sowohl eine finanzielle Beteiligung des Bundes, als auch eine langfristig gesicherte Erhöhung der Landesmittel für Schutz- und Beratungsstellen. Ziel muss es sein, langfristig eine einheitliche, unbürokratische und verlässliche Regelung zur Finanzierung von Frauen*häusern und Beratungsstellen zu schaffen.
Inklusive Frauen*häuser:
Nicht nur Überfüllung ist ein Problem der mangelnden Finanzierung. So lässt sich insbesondere ein Mangel an Plätzen für Frauen* mit Behinderung feststellen. So zeigt sich, dass nur knapp 19 Prozent der von der Zentralen Informationsstelle Autonomer Frauen*häuser befragten Frauen*häuser angeben, barrierefrei zu sein. Es zeigt sich jedoch, dass erwachsene Frauen mit Behinderungen/Beeinträchtigungen doppelt so häufig von psychischer Gewalt und von körperlicher Gewalt betroffen sind und sogar 2 – 3 Mal so häufig von sexualisierter Gewalt. Dies ist für uns nicht haltbar – auch hier muss direkt gehandelt werden! [2]
Wir fordern daher, dass Inklusion auch auf dem Gebiet von Schutz und Unterstützung von gewaltbetroffenen Frauen* und ihren Kindern stattfindet. Des Weiteren fordern wir eine Finanzierung zur Herstellung von Barrierefreiheit der Frauen*häuser, sei dies durch Nachbesserungen oder den Bau weiterer, barrierefreier Wohneinheiten.
Mädchen*häuser schaffen:
Neben erwachsenen Frauen* sind auch bereits junge Mädchen* von Gewalt betroffen. Dies geht oftmals mit einer Abhängigkeitssituation von Betroffenen und Täter*innen einher. Um dieser besonderen Situation gerecht zu werden, fordern wir die flächendeckende Einrichtung und Förderung von Mädchen*häusern, welche einen Schutzraum für minderjährige Mädchen bieten sollen. Hier gilt es, Personal für diese besondere Situation zu schulen und Projekte in Form von speziellen Beratungsstellen, Online Beratungen und Hilfetelefonen zu fördern.
Konzeptionelle Einschränkungen bekämpfen:
Trotz weitreichender Bemühungen zeigen sich räumliche und konzeptionelle Einschränkungen, welche sich in Ab- und Weiterverweisungen Betroffener äußern. So sind insbesondere psychisch kranke, akut Suchtkranke, Frauen mit älteren Söhnen oder Haustier, aber auch Trans*frauen, von diesen Einschränkungen betroffen. Dazu kommen fehlende personelle Ressourcen vor Ort.
Für uns ist klar, dass alle Frauen* die Möglichkeit auf einen Platz im Frauen*haus haben sollen. Wir fordern daher, dass in jedem Frauen*haus verschiedene räumliche Möglichkeiten für verschiedene Bedarfe von Frauen* vorhanden sind. Des Weiteren fordern wir die Schaffung von Schutzräumen für Trans*frauen, mehr abgetrennte Appartements für Frauen* mit älteren Söhnen und mehr Wohneinheiten mit eigenen Küchen. Außerdem fordern wir finanzielle Mittel für Fortbildung und Supervision des beratenden Personals sowie die dauerhafte Kooperation mit ambulanten Beratungsangeboten für psychisch erkrankte oder sucht erkrankte Frauen.
Anmerkungen:
[1] https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/dr–franziska-giffey-stellt-neue-zahlen-zur-partnerschaftsgewalt-2017-vor/130802
[2] https://www.autonome-frauenhaeuser-zif.de/de/content/zugang-zu-schutz-und-hilfe
Im Jahr 2017 wurden 147 Frauen* Opfer von Partner*innenschaftsgewalt. Laut Bundeskriminalamt sind über 82 Prozent der Frauen* von Partner*innenschaftsgewalt betroffen. [1] Mit der Ratifizierung verschiedener internationaler und nationaler rechtlicher Normen, wie beispielsweise der Europäischen Menschenrechtskonvention oder des 2011 beschlossenen „Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“ (auch bekannt als „Istanbul-Konvention“, die seit 1. Februar 2018 in Deutschland in Kraft getreten und damit nationales Recht ist), hat der Staat einen Schutzauftrag für Frauen* übernommen. Um Frauen* und Kinder vor sexueller oder häuslicher Gewalt zu schützen, ist es notwendig, Hilfesysteme zu schaffen und aufrechtzuerhalten.
Finanzierung Frauen*häuser:
Eine Maßnahme zum direkten Schutz von Frauen* vor häuslicher Gewalt stellen dabei Frauenhäuser dar. Wichtig sind dabei die leichte Zugänglichkeit für Betroffene sowie die ausreichende Versorgung mit Schutzplätzen. Für eine ausreichende Versorgung soll dabei laut Europarat ein Platz pro 7500 Einwohner*innen zur Verfügung stehen. Diese Quote wird von Deutschland deutlich verfehlt.
Dies hat zur Folge, dass vielen Frauen* regelmäßig auf Grund von Überfüllung kein Platz in Frauen*häusern geboten werden kann beziehungsweise diese auf andere oftmals weit weg gelegene Frauen*häuser verwiesen werden. Insbesondere in ländlichen Gebieten müssen von häuslicher Gewalt Betroffene oftmals sehr große Entfernungen zurücklegen, um die Möglichkeit eines Schutzplatzes wahrnehmen zu können. Für Viele ist dies auf Grund eines Arbeitsverhältnisses oder jüngerer Kinder schwer bis unmöglich. Rechnet man die große Zahl all derer, die sich nicht an Beratungsstellen wenden, hinzu, stellt man einen erheblichen Mangel an Schutzplätzen fest. Eine Absage auf einen Platz im Frauen*haus für die Betroffenen führt oftmals zu einem Vertrauensverlust in Beratungs- und Hilfsstellen und lässt die von Gewalt Betroffen schutzlos zurück.
Für uns ist klar: Jede Frau*, die häusliche Gewalt erlebt, muss jederzeit die Möglichkeit haben, wohnortnah Schutz und Betreuung zu erfahren. Wir fordern daher einen Rechtsanspruch auf einen Frauen*hausplatz. Dieser muss mit einer besseren finanziellen Ausstattung von Frauen*häusern und anderen Schutz- und Beratungsstellen einhergehen. Insbesondere sollen diese Stellen auch im ländlichen Raum geschaffen werden.
Ein Finanzierungsmodell in Form einer Tagessatzfinanzierung lehnen wir ab, da diese die Kosten des Aufenthalts lediglich auf die Betroffenen abwälzen. So wird die Gewalt gegen Frauen* zum individuellen Problem der einzelnen Frau*. Hinzukommt, dass durch diese Art der Finanzierung bestimmten Personengruppen wie beispielsweise Frauen* ohne gesicherten Aufenthaltsstatus, Auszubildenden, Studierenden oder Sozialhilfeempfängerinnen* der Zugang zu Frauen*häusern gänzlich verwehrt wird oder die Frauen*häuser die Kosten selber tragen müssen. Gewalt gegen Frauen* ist ein gesellschaftliches Problem, welches als solches erkannt und bekämpft werden muss. Hierbei darf Hilfe nicht von der finanziellen Situation der Schutzsuchenden abhängen.
Als Unterstützung für die Kommunen fordern wir daher sowohl eine finanzielle Beteiligung des Bundes, als auch eine langfristig gesicherte Erhöhung der Landesmittel für Schutz- und Beratungsstellen. Ziel muss es sein, langfristig eine einheitliche, unbürokratische und verlässliche Regelung zur Finanzierung von Frauen*häusern und Beratungsstellen zu schaffen.
Inklusive Frauen*häuser:
Nicht nur Überfüllung ist ein Problem der mangelnden Finanzierung. So lässt sich insbesondere ein Mangel an Plätzen für Frauen* mit Behinderung feststellen. So zeigt sich, dass nur knapp 19 Prozent der von der Zentralen Informationsstelle Autonomer Frauen*häuser befragten Frauen*häuser angeben, barrierefrei zu sein. Es zeigt sich jedoch, dass erwachsene Frauen mit Behinderungen/Beeinträchtigungen doppelt so häufig von psychischer Gewalt und von körperlicher Gewalt betroffen sind und sogar 2 – 3 Mal so häufig von sexualisierter Gewalt. Dies ist für uns nicht haltbar – auch hier muss direkt gehandelt werden! [2]
Wir fordern daher, dass Inklusion auch auf dem Gebiet von Schutz und Unterstützung von gewaltbetroffenen Frauen* und ihren Kindern stattfindet. Des Weiteren fordern wir eine Finanzierung zur Herstellung von Barrierefreiheit der Frauen*häuser, sei dies durch Nachbesserungen oder den Bau weiterer, barrierefreier Wohneinheiten.
Mädchen*häuser schaffen:
Neben erwachsenen Frauen* sind auch bereits junge Mädchen* von Gewalt betroffen. Dies geht oftmals mit einer Abhängigkeitssituation von Betroffenen und Täter*innen einher. Um dieser besonderen Situation gerecht zu werden, fordern wir die flächendeckende Einrichtung und Förderung von Mädchen*häusern, welche einen Schutzraum für minderjährige Mädchen bieten sollen. Hier gilt es, Personal für diese besondere Situation zu schulen und Projekte in Form von speziellen Beratungsstellen, Online Beratungen und Hilfetelefonen zu fördern.
Konzeptionelle Einschränkungen bekämpfen:
Trotz weitreichender Bemühungen zeigen sich räumliche und konzeptionelle Einschränkungen, welche sich in Ab- und Weiterverweisungen Betroffener äußern. So sind insbesondere psychisch kranke, akut Suchtkranke, Frauen mit älteren Söhnen oder Haustier, aber auch Trans*frauen, von diesen Einschränkungen betroffen. Dazu kommen fehlende personelle Ressourcen vor Ort.
Für uns ist klar, dass alle Frauen* die Möglichkeit auf einen Platz im Frauen*haus haben sollen. Wir fordern daher, dass in jedem Frauen*haus verschiedene räumliche Möglichkeiten für verschiedene Bedarfe von Frauen* vorhanden sind. Des Weiteren fordern wir die Schaffung von Schutzräumen für Trans*frauen, mehr abgetrennte Appartements für Frauen* mit älteren Söhnen und mehr Wohneinheiten mit eigenen Küchen. Außerdem fordern wir finanzielle Mittel für Fortbildung und Supervision des beratenden Personals sowie die dauerhafte Kooperation mit ambulanten Beratungsangeboten für psychisch erkrankte oder sucht erkrankte Frauen.
Anmerkungen:
[1] https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/dr–franziska-giffey-stellt-neue-zahlen-zur-partnerschaftsgewalt-2017-vor/130802
[2] https://www.autonome-frauenhaeuser-zif.de/de/content/zugang-zu-schutz-und-hilfe