11/I/2021 Mittagsverpflegung an Schulen und Kitas verbessern

Status:
geändert angenommen

Die SPD verbessert die Mittagsverpflegung unserer Kinder in Kindertagesstätten und Schulen durch Einführung verbindlicher Mindeststandards auch in den Einrichtungen, in denen diese noch nicht gelten.

1. Gesetzliche Festlegung von Qualitätsstandards für Kita- und Schulverpflegung

Zum verbindlichen Lieferstandard für Cateringunternehmen werden die jeweiligen Richtlinien des Bundesministeriums für Ernährung (DGE-Qualitätsstandards) in ihrer jeweils aktuellsten Fassung bestimmt.

Quelle: https://www.dge.de/gv/dge-qualitaetsstandards/

2. Qualifizierte Produktion

Träger von Kita- und Schulen, die Speisen selbst produzieren, achten dabei auf ausgewogene und gesunde Ernährung durch Einhaltung der DGE-Richtlinien oder durch den Einsatz von Ökotrophologen. Cateringunternehmen, die Speisen an Kita- und Schulen in Niedersachsen liefern, haben ihre Qualifikation in den Bereichen Lebensmittel- und Speisenplanung bzw. -Herstellung durch eine DGE-Zertifizierung nachzuweisen.

 

Begründung:

Verschiedene Studien u.a. der Bertelsmann Stiftung haben in der Vergangenheit die Qualität des Mittagessens in KiTa untersucht. Nur in jeder dritten KiTa entsprach das Essen den anerkannten Standards. Die Mehrheit der KiTa-Kinder erhielt keine ausgewogene Ernährung.

Quelle: repräsentative Studie der Bertelsmann Stiftung über Qualität und Kosten des Mittagessens in Kindertagesstätten

https://www.bertelsmann-stiftung.de/de/publikationen/publikation/did/isst-kita-gut/

Ursache:

In den kommunalen Ausschreibungen spielt Herkunft und Qualität der Speisen in vielen Fällen keine oder nur eine untergeordnete Rolle. Zuschlagskriterium ist zumeist ausschließlich der Endpreis.

Der Wettbewerb der Lieferanten / Caterer beschränkt sich auf die Preisgestaltung und nicht auf die Qualität. Die derzeitige allgemeine Ausschreibungssituation fördert diesen Wettbewerb. Anstatt hochwertiger Rohstoffe werden günstige Rohstoffe minderer Qualität bevorzugt.

Geschmacksverstärker, künstliche Aromen, Formfleisch, genetisch veränderte Nahrungsmittel, kurzum alles was der bewusste Verbraucher nicht verwenden würde ist für Lieferanten von KiTa und Schulverpflegung kein Problem.

Folge:

Die Kinder haben Nachsehen bei der ausschließlich auf den Endpreis abzielenden Vergabeart. Jeder Lieferant, der hochwertige und gesunde Nahrungsmittel einsetzt, hat gegen „Separatorenfleisch und Tütensuppen“ im Preiswettkampf keine faire Chance.

Lösung:

Im Auftrag des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat die Deutsche Gesellschaft für Ernährung Qualitätsstandards für verschiedene Lebenswelten entwickelt.

DGE-Richtlinien sind Qualitätsstandards, die detailliert aufzeigen, wie eine ausgewogene Verpflegung in verschiedenen Lebenswelten aussehen soll. Die Richtlinien der DGE entsprechen den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen und werden fortlaufend weiterentwickelt. Mit gesetzlicher Verpflichtung zur Einhaltung der DGE-Qualitätsstandards für die Verpflegung in Tageseinrichtungen für Kinder werden erstmals klare Vorgaben für die Auswahl von Lebensmitteln

und Getränken definiert. Dadurch ermöglichen wir allen Lieferanten einem fairen Wettbewerb und beenden das Qualitätsdumping auf dem Rücken unserer Kinder.

 

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme in der Version der Antragskommission
Version der Antragskommission:

 

Die SPD verbessert die Mittagsverpflegung unserer Kinder in Kindertagesstätten und Schulen durch Einführung verbindlicher Mindeststandards auch in den Einrichtungen, in denen diese noch nicht gelten.

 

1. Gesetzliche Festlegung von Qualitätsstandards für Kita- und Schulverpflegung

Die Richtlinien des Bundesministeriums für Ernährung (DGE-Qualitätsstandards) in ihrer jeweils aktuellsten Fassung werden als verbindliche Mindeststandards bestimmt.

 

2. Cateringunternehmen,

die Speisen an Kita- und Schulen in Niedersachsen liefern, haben ihre Qualifikation in den Bereichen Lebensmittel- und Speisenplanung bzw. -Herstellung durch eine DGE-Zertifizierung nachzuweisen. In Vereinbarungen mit Cateringunternehmen wird darauf geachtet, dass die DGE-Qualitätsstandards verbindlich festgeschrieben sind. Die Cateringunternehmen vereinbaren als eine Dienstleistung die Durchführung regelmäßiger Auditierungen zur Einhaltung der Qualitätsstandards.

 

3. Qualifizierte Produktion

Träger von Kita- und Schulen, die Speisen selbst produzieren, achten dabei auf ausgewogene und gesunde Ernährung durch Einhaltung der DGE-Richtlinien oder durch den Einsatz von Ökotrophologen und stellen sicher, dass die mit der Erzeugung von Kita- und Schulverpflegung beschäftigten Personen über entsprechende Qualifikationen verfügen.

Beschluss: geändert angenommen
Text des Beschlusses:

 

Die SPD verbessert die Mittagsverpflegung unserer Kinder in Kindertagesstätten und Schulen durch Einführung verbindlicher Mindeststandards auch in den Einrichtungen, in denen diese noch nicht gelten.

 

1. Gesetzliche Festlegung von Qualitätsstandards für Kita- und Schulverpflegung

Die Richtlinien des Bundesministeriums für Ernährung (DGE-Qualitätsstandards) in ihrer jeweils aktuellsten Fassung werden als verbindliche Mindeststandards bestimmt.

 

2. Cateringunternehmen,

die Speisen an Kita- und Schulen in Niedersachsen liefern, haben ihre Qualifikation in den Bereichen Lebensmittel- und Speisenplanung bzw. -Herstellung durch eine DGE-Zertifizierung nachzuweisen. In Vereinbarungen mit Cateringunternehmen wird darauf geachtet, dass die DGE-Qualitätsstandards verbindlich festgeschrieben sind. Die Cateringunternehmen vereinbaren als eine Dienstleistung die Durchführung regelmäßiger Auditierungen zur Einhaltung der Qualitätsstandards.

 

3. Qualifizierte Produktion

Träger von Kita- und Schulen, die Speisen selbst produzieren, achten dabei auf ausgewogene und gesunde Ernährung durch Einhaltung der DGE-Richtlinien oder durch den Einsatz von Ökotrophologen und stellen sicher, dass die mit der Erzeugung von Kita- und Schulverpflegung beschäftigten Personen über entsprechende Qualifikationen verfügen.

Beschluss-PDF: