27/I/2021 Nächtliche Abschaltung von Windkraftanlagen

Status:
Ablehnung

Windkraftanlagen, die nicht weiter als 2000 m von Ortschaften entfernt stehen, werden automatisch bis 5.00 Uhr morgens abgeschaltet, wenn abends um 22.00 Uhr die Temperatur in 2 m über dem Boden noch 20 °C beträgt. Der Windenergieerlass ist entsprechend zu ändern.

 

Begründung:
  • Windkraftanlagen sind wichtig für die Energiewende. Sie brauchen daher eine hohe Akzeptanz in der Bevölkerung.
  • Auch das Schutzgut Mensch muss durch den Windenergieerlass geschützt werden. Der Mensch und seine Gesundheit muss ein schützenswertes Gut sein.
  • Windkraftanlagen beeinträchtigen die Anwohner*innen durch permanente Rotoren-Geräusche, insbesondere im ländlichen Raum, wo nachts nur wenige Geräusche zu hören sind. Diese Anwohner*innen sollen wenigstens im Sommer nachts entlastet werden, wenn sie wegen hoher Temperaturen bei geöffneten Schlafzimmerfenstern schlafen möchten. Dies könnte die Akzeptanz von Windkraftanlagen erhöhen.

(Windenergieerlass: https://www.umwelt.niedersachsen.de/download/96713/Planung_und_Genehmigung_von_Windenergieanlagen_an_Land_in_Niedersachsen_und_Hinweise_fuer_die_Zielsetzung_und_Anwendung_Windenergieerlass_Ministerialblatt_vom_24.02.2016_.pdf)

 

Empfehlung der Antragskommission:
Ablehnung
Beschluss: Ablehnung
Text des Beschlusses:

Windkraftanlagen, die nicht weiter als 2000 m von Ortschaften entfernt stehen, werden automatisch bis 5.00 Uhr morgens abgeschaltet, wenn abends um 22.00 Uhr die Temperatur in 2 m über dem Boden noch 20 °C beträgt. Der Windenergieerlass ist entsprechend zu ändern.

 

Beschluss-PDF: