61/I/2021 Pflichtbesuch für Schülerinnen und Schüler in Auschwitz, Dachau, Sachsenhausen oder Mittelbau Dora

Status:
geändert angenommen

Alle Schülerinnen und Schüler sollten im Rahmen einer Klassenfahrt einmal in einem der Konzentrations- bzw. Vernichtungslager Dachau, Sachsenhausen, Mittelbau Dora oder Auschwitz gewesen sein. Die Kosten für die Fahrt werden zu 100 % von Bund und Land getragen.

 

Begründung:

Aus dem Geschichtsunterricht können sich viele SuS nicht vorstellen, was in den damaligen Konzentrations- und Vernichtungslagern der Nazis geschehen ist. Parolen aus der rechten Szene behaupten gar, dass Auschwitz eine Erfindung sei.

Um den entgegenzutreten und einen wichtigen Teil an politischer Bildungs- und Aufklärungsarbeit zu leisten, sollen alle Schülerinnen und Schüler einmal im Rahmen einer Klassenfahrt, einer der oben genannten Erinnerungs- und Gedenkorte gesehen haben.

Ausdrücklich sollen diese Orte besucht werden, da Gedenkorte wie Esterwegen oder Bergen Belsen aus baulichen Begebenheiten nicht in der Lage sind, einen so deutlichen und bleibenden Eindruck zu hinterlassen, dass man als Schülerin oder Schüler nicht daran zweifelt, dies könnte sich jemand ausgedacht haben.

 

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme in der Version der Antragskommission
Version der Antragskommission:

Annahme in geänderter Fassung:

Pflichtbesuch für Schülerinnen und Schüler in Gedenkstätten von ehemaligen Konzentrations- bzw. Vernichtungslagern

Alle Schülerinnen und Schüler sollten im Rahmen einer Klassenfahrt Bildungsreise einmal in einer Gedenkstätte eines der ehemaligen Konzentrations- bzw. Vernichtungslagers Dachau, Sachsenhausen, Mittelbau Dora oder Auschwitz gewesen sein. Die Kosten für die Fahrt werden zu 100 % von Bund und Land getragen.

Beschluss: geändert angenommen
Text des Beschlusses:

Annahme in geänderter Fassung:

Pflichtbesuch für Schülerinnen und Schüler in Gedenkstätten von ehemaligen Konzentrations- bzw. Vernichtungslagern

Alle Schülerinnen und Schüler sollten im Rahmen einer Klassenfahrt Bildungsreise einmal in einer Gedenkstätte eines der ehemaligen Konzentrations- bzw. Vernichtungslagers Dachau, Sachsenhausen, Mittelbau Dora oder Auschwitz gewesen sein. Die Kosten für die Fahrt werden zu 100 % von Bund und Land getragen.

Beschluss-PDF: