Parlamente müssen grundsätzlich paritätisch mit Frauen besetzt sein, um als demokratisch legitimiertes Organ der Gesetzgebung angemessen die Bevölkerung abzubilden. Nur so kann eine Repräsentation der Wähler*innen erreicht werden.
Daher fordern wir, das Wahlrecht dahingehend zu ändern, dass eine entsprechende Zusammensetzung der Parlamente gewährleistet wird. Dazu fordern wir als ersten wichtigen Schritt für die Bundestags- und Landtagswahlen:
- Direktmandate werden wie bisher durch die Parteien aufgestellt und in direkter Wahl durch die Bürger*innen gewählt. Der Bundesvorstand wird aufgefordert entsprechende Modelle zu entwickeln und für eine breite Diskussion in die Partei zu leiten.
- Sollten die von einer Partei errungenen Direktmandate mehrheitlich männlich besetzt sein, ziehen über die übrigen Listenplätze ausschließlich Frauen in das Parlament ein, bis eine paritätische Besetzung von 50% erreicht ist.
- Im Übrigen, falls also von einer Partei keine Direktmandate erzielt wurden oder für die weiteren Plätze nachdem eine Besetzung mit 50 Prozent Frauen erreicht wurde, ziehen die Kandidat*innen der Liste im Reißverschlussverfahren ein.
Wo stehen wir?
Es ist traurige Realität, dass wir auch 100 Jahre nach Einführung des aktiven und passiven
Wahlrechts für Frauen noch immer keine geschlechtergerechte Besetzung der Parlamente,
unserer Gesetzgebungsorgane, erreicht haben. Nicht nur sind wir von einem Frauenanteil von 50%, wie er dem Anteil der Frauen an der Wahlbevölkerung entsprechen würde, in Bundestag und Landtagen weit entfernt. Im Jahr 2017 hat sich der Frauenanteil sowohl im Bundestag als auch im niedersächsischen Landtag sogar noch verringert. Derzeit beträgt der Frauenanteil der Bundestagsabgeordneten nur 31 Prozent. Im letzten Bundestag, bis 2017, waren es immerhin 37,1 Prozent. Schaut man auf den Anstieg des Frauenanteils der vergangenen Legislaturperioden wird klar, dass sich eine paritätische Besetzung des Parlaments auf absehbare Zeit nicht von alleine ergeben wird. Es handelt sich um keine Nachwehe des viel zu spät anerkannten Frauenwahlrechts, sondern um ein strukturelles Problem der Politik. Und diese strukturelle Benachteiligung ist dort am stärksten ausgeprägt, wo es kein Gegengewicht durch verbindliche Frauenquoten gibt. So ist der Frauenanteil in den Fraktionen der Grünen, der Linken und der SPD mit jeweils über 40%, teilweise sogar über 50% nahezu ausgeglichen (Grüne: 58,2 Prozent; Linke: 53,6 Prozent; SPD: 41,8 Prozent). In jenen Parteien, die sich selber keine Quotierung für Wahllisten auferlegt haben, ist der Frauenanteil dagegen deutlich schlechter oder auch so gut wie nicht existent (CDU: 19,9 Prozent, FDP: 22,5 Prozent; AFD: 10,8 Prozent).
Ein ähnliches Bild ergibt sich mit Blick auf den ebenfalls 2017 neu gewählten niedersächsischen Landtag. Hier beträgt der Frauenanteil seit der Wahl sogar nur 27,7 Prozent. Bis zur Wahl 2017 waren es hier dagegen noch 31,4 Prozent Frauen. Der niedersächsische Landtag liegt damit sogar noch weiter jenseits einer gleichberechtigten Repräsentation der Bevölkerung als der Bundestag.
Wo wollen wir hin?
Eine gleichberechtigte Beteiligung im Parlament, nur das ist fair und nur das ist demokratisch. Wo Gesetze gemacht und Entscheidungen getroffen werden müssen Frauen zu gleichen Teilen beteiligt werden. In unserer repräsentativen Demokratie muss die Bevölkerung einen effektiven Einfluss die Staatsorgane haben. Tatsächlich fehlt Frauen dieser Einfluss jedoch, da sie im Parlament nicht repräsentativ vertreten sind. Ihre Interessen und Perspektiven bleiben im Wesentlichen unberücksichtigt. Wenn aber 50 % der Bevölkerung in unseren Parlamenten nicht ausreichend vertreten sind, untergräbt das nicht nur die demokratische Legitimation dieser Institutionen, es heißt zugleich auch, dass die männliche Hälfte der Bevölkerung mit ihren Interessen und Vorstellungen überrepräsentiert sind. Bei allen Gleichstellungsdebatten in beruflichem oder familiärem Umfeld darf nicht ausgeblendet werden, dass es gerade die Politik ist, von der aus die Rahmenbedingungen unseres gesellschaftlichen Zusammenlebens gesetzt werden. Gerade unserer Gesetzgebung darf daher die weibliche Perspektive nicht fehlen, gerade dadurch wird das patriarchale System, in dem nur Männer die Regeln machen, gestützt!
Es zeigt sich damit, dass das Patriarchat nicht nur zu einer männlichen Dominanz in der Wirtschafts- und Arbeitswelt führt, auch in der Politik besteht ein krasses Missverhältnis bei der Repräsentanz der Geschlechter. Selbst die EU-Kommission hat bereits 2013 ein solches Missverhältnis von Männern und Frauen in der Wirtschaft wie auch in der Politik in vielen EU-Mitgliedsstaaten scharf kritisiert und als undemokratisch bewertet – und Maßnahmen von den Mitgliedern gefordert. In unseren Nachbarländern hat dies zum Teil bereits gefruchtet, dort wurden in Frankreich, Irland, Belgien, Polen, Portugal, Slowenien, Spanien und Griechenland mittlerweile Quoten-Regelungen für Wahlen eingeführt.
Wie kommen wir zum Ziel?
Die Männer werden die Positionen nicht freiwillig räumen um für mehr Frauen in der Politik Platz zu machen. Nachdem 100 Jahre seit Einführung des Frauenwahlrechts nicht genug Zeit waren, um Frauen in der Politik angemessen zu berücksichtigen, wird sich das Problem nicht von allein lösen. Es handelt sich dabei um keine Einzelfälle oder individuelle Probleme von Frauen, die benachteiligt werden –die Diskriminierung hat System. Deshalb braucht es klare Regelungen, die eine paritätische Teilhabe von Frauen an der Politik sicherstellen – für alle Parteien. Nur so können bestehende Strukturen, die Frauen von politischen Mandaten abhalten, aufgebrochen werden.
Eine verbindliche Quote für unsere Parlamente ist der einzige Weg, um Frauen gleichberechtigt in politische Entscheidungen einzubinden; um sicherzustellen, dass die Interessen von Frauen Gehör finden; und um eine lange überfällige Förderung von Frauen in der Politik zu erreichen. Wir brauchen Vorbilder, die anderen Frauen das Gefühl geben, den Schritt in die Politik wagen und dort etwas erreichen zu können. Wir müssen aber auch die Voraussetzungen politischen Engagements überdenken und Hindernisse verschiedenster Art abbauen, welche talentierte und qualifizierte Frauen von politischen Ambitionen abhalten. Die Frauenquote ist dafür nur ein erster Schritt, aber ein entscheidender. Gleichzeitig ist die Quote auch hier wie überall kein Selbstzweck, sondern soll letztendlich durch eine eigenständig funktionierende paritätische Besetzung der Parlamente überflüssig werden.
Parlamente müssen grundsätzlich paritätisch mit Frauen besetzt sein, um als demokratisch legitimiertes Organ der Gesetzgebung angemessen die Bevölkerung abzubilden. Nur so kann eine Repräsentation der Wähler*innen erreicht werden.
Daher fordern wir, das Wahlrecht dahingehend zu ändern, dass eine entsprechende Zusammensetzung der Parlamente gewährleistet wird. Dazu fordern wir als ersten wichtigen Schritt für die Bundestags- und Landtagswahlen:
- Direktmandate werden wie bisher durch die Parteien aufgestellt und in direkter Wahl durch die Bürger*innen gewählt. Der Bundesvorstand wird aufgefordert entsprechende Modelle zu entwickeln und für eine breite Diskussion in die Partei zu leiten.
- Sollten die von einer Partei errungenen Direktmandate mehrheitlich männlich besetzt sein, ziehen über die übrigen Listenplätze ausschließlich Frauen in das Parlament ein, bis eine paritätische Besetzung von 50% erreicht ist.
- Im Übrigen, falls also von einer Partei keine Direktmandate erzielt wurden oder für die weiteren Plätze nachdem eine Besetzung mit 50 Prozent Frauen erreicht wurde, ziehen die Kandidat*innen der Liste im Reißverschlussverfahren ein.