13/I/2021 Rechtsstaat schützen, Polizeigewalt ahnden

Status:
Erledigt

Die SPD setzt sich für eine eindeutige persönliche Kennzeichnung aller Polizisten und eine harte Bestrafung bei wissentlichen Falschaussagen ein. Es werden unabhängige Beschwerdestellen eingerichtet, bei denen Kollegen und Betroffene Straftaten von Polizisten anzeigen können.

 

Begründung:

Das Gewaltmonopol des Staates, ausgeübt in erster Linie durch die Polizei, ist Basis jeder zivilisierten Gemeinschaft. Es verhindert, dass der Bürger sein vermeintliches Recht selbst in die Hand nimmt und dient damit einer allgemeinen Befriedung. Voraussetzung ist allerdings, dass der Staat sich bei Ausübung des Gewaltmonopols streng an das Recht hält. Rechtsstaat und Gewaltmonopol sind daher Fundamente unseres Staates. Fehlt es an der Rechtsstaatlichkeit, so wandelt sich die staatliche Monopolstellung in Willkür um. Die Rechtsstaatlichkeit ist auch Voraussetzung dafür, dass die Bevölkerung volles Vertrauen in ihre Polizei setzen kann. Dieser Konsens, Akzeptanz des Gewaltmonopols durch die Bevölkerung und Rechtsstaatlichkeit für alle handelnden staatlichen Stellen scheint in Gefahr zu geraten. Angriffe auf Polizisten und andere Vollzugsbeamte und Rettungsdienste nehmen nach Angaben der Presse deutlich zu. Entsprechend wurden als Reaktion darauf bereits neue Polizeigesetze formuliert, in denen inzwischen jede Form von Widerstand mit einer Mindeststrafe von drei Monaten belegt ist. Unter Widerstand fällt aber beispielsweise auch ein nur leichtes Losreißen, Schubsen oder ähnliche völlig harmlose Handlungen. Ausfluss der Rechtstaatlichkeit ist auch, dass Polizisten grundsätzlich vor Gericht einen hohen Vertrauensvorschuss genießen, was prinzipiell auch richtig ist. Polizisten gelten als unabhängige Staatsdiener, die ohne eigene Interessen in der Regel ihre Aussagen machen. Gleichzeitig ist festzustellen, dass polizeiliches Fehlverhalten, sei es im Einsatz oder später vor Gericht, praktisch nicht geahndet wird. Von 2.000 Anzeigen gegen übergriffige Polizisten, werden lediglich 40 angeklagt und lediglich weniger als 20 verurteilt. Die Dunkelziffer wird als noch viel höher eingestuft. Laut einer Studie der Universität Bochum dürften es jährlich ca. 12.000 Fälle sein. Betroffene sind dabei häufig Menschen mit Migrationshintergrund. Da die Polizisten uniformiert, zum Teil (z.B. bei Demonstrationen) auch vermummt sind, fällt es schwer, diese Übergriffe einzelnen Beamten nachzuweisen. Hier wäre eine eindeutige (anonymisierte) persönliche Kennzeichnung sehr hilfreich. In der Regel stellen diese übergriffigen Beamten in Fällen ihres Fehlverhaltens als eine Art Vorausverteidigung auch noch eine Anzeige wegen Widerstand gegen die Betroffenen. Da inzwischen jeder Widerstand mit Mindeststrafen von drei Monaten belegt wird (s.o.), führt dies dazu, dass Betroffene oft Übergriffe der Polizei überhaupt nicht mehr anzeigen. Kommt es zu Prozessen, werden die Straftaten des Beamten häufig von ihren Kollegen als Zeugen wissentlich falsch dargestellt bzw. verharmlost, so dass die meisten Verfahren gegen Polizisten eingestellt werden. Damit das Vertrauen in die Polizei nicht allgemein in Frage gestellt wird, ist es umso wichtiger, dass Polizisten als Zeugen bei wissentlichen Falschaussagen hart bestraft werden. (ggf. Entlassung aus dem Polizeidienst). Im UN-Menschenrechtsrat wurde Deutschland u. a. die Einrichtung unabhängiger Beschwerdestellen empfohlen.

 

Empfehlung der Antragskommission:
Erledigt durch Beschlussfassung a.o. digitaler SPD-Landesparteitag am 24.10.2020